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Bundestag

Politik-News: Heute im Bundestag: Chemischer Zustand der Gewässer schlecht

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Do., 5. September 2019

  1. Anhörung zur Grundsteuerreform
  2. Freier Zugang zu Daten
  3. Bilanz der Wohnungspolitik im Bund
  4. Korrekturbitten des BMWi
  5. Chemischer Zustand der Gewässer schlecht
  6. Korrekturbitten des Kanzleramts


01. Anhörung zur Grundsteuerreform

Finanzen/Ausschuss

Berlin: (hib/HLE) Die Reform der Grundsteuer ist Thema einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Mittwoch, den 11. September, ab 15 Uhr im Europasaal 4.900 des Paul-Löbe-Hauses. Grundlage der Anhörung ist ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (19/11085). Danach soll für die Erhebung der Steuer in Zukunft nicht allein auf den Bodenwert zurückgegriffen werden, sondern es sollen auch Erträge wie Mieteinnahmen berücksichtigt werden. Für die Bundesländer ist eine Öffnungsklausel vorgesehen, damit sie die Grundsteuer nach anderen Bewertungsverfahren erheben können. Auch in Zukunft werden die Gemeinden die Höhe der Grundsteuer mit örtlichen Hebesätzen bestimmen können. Um strukturelle Erhöhungen der Steuer zu vermeiden, appellieren CDU/CSU- und SPD-Fraktion an die Kommunen, die Hebesätze entsprechend abzusenken.

Außerdem geht es in der Anhörung um den ebenfalls von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung (19/11086). Städte und Gemeinden sollen die Möglichkeit der Festlegung eines erhöhten, einheitlichen Hebesatzes auf baureife Grundstücke erhalten. Mit dem erhöhten Satz könne über die Grundsteuer ein finanzieller Anreiz geschaffen werden, baureife Grundstücke einer sachgerechten und sinnvollen Nutzung durch Bebauung zuzuführen, heißt es in dem Gesetzentwurf. Auf der Tagesordnung stehen zudem Anträge zur Grundsteuer von AfD-Fraktion (19/11125), FDP-Fraktion (19/11144) sowie der Fraktion Die Linke (19/7980).

Als Sachverständige sind geladen: Bund der Steuerzahler Deutschland, Bundesverband der kommunalen Spitzenverbände, Deutscher Mieterbund, Deutscher Steuerberaterverband, Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK), Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW), Haus & Grund Deutschland - Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer, Professor Johanna Hey (Universität zu Köln), ifo Institut - Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München, Professor Lorenz J. Jarass, Professor Gregor Kirchhof (Universität Augsburg), Professor Dirk Löhr (Hochschule Trier), Netzwerk Steuergerechtigkeit c/o WEED - Weltwirtschaft, Ökologie & Entwicklung, Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und Professor Joachim Wieland (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer).

Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (finanzausschuss@bundestag.de) anzumelden. Außerdem sind das Datum und das Thema der Anhörung anzugeben. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.



02. Freier Zugang zu Daten

Finanzen/Antrag

Berlin: (hib/HLE) Informationen des öffentlichen Sektors, die teilweise oder vollständig aus Steuermitteln finanziert wurden, sollen grundsätzlich für alle Menschen zeitnah, maschinenlesbar, vollständig, kostenfrei und ohne Einschränkungen nachnutzbar sein. Dies fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (19/12633). Das bedeutet nach Auffassung der Fraktion, dass alle Daten, die von Kommunal-, Landes- und Bundesverwaltung erhoben würden, veröffentlicht werden müssten. Als Beispiele werden genannt Wetterdaten, Verkehrsdaten, Katasterdaten und Statistiken sowie solche Dokumente und Informationen, die im Rahmen staatlichen Handelns anfallen, wie zum Beispiel Gesetzentwürfe und Haushaltsentwürfe. Das gleiche soll für bibliografische Daten, Archivgut und Medien, die ausschließlich durch Bundesmittel entstanden sind, gelten. Die Bundesregierung wird aufgefordert, wie im Koalitionsvertrag angekündigt, ein Open Data-Gesetz vorzulegen.



03. Bilanz der Wohnungspolitik im Bund

Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) Die Zahl der Sozialwohnungen in Deutschland hat sich seit 2006 nahezu halbiert. Wie aus der Antwort (19/12786) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/12348) der Fraktion Die Linke hervorgeht, sank die Zahl der gebundenen Mietwohnungen von rund 2,094 Millionen im Jahr 2006 auf 1,176 Millionen im Jahr 2018.

In der Antwort liefert die Bundesregierung weiteres umfangreiches Daten- und Zahlenmaterial zum Wohnungsmarkt in Deutschland - beispielsweise zur Mietenentwicklung bundesweit und auf Ballungsräume sowie Regionen bezogen, zur Entwicklung der Wohnkostenbelastung und zum Wohnungsbestand des Bundes. Aufgeführt werden außerdem etwa die 15 größten Wohnungsunternehmen Deutschlands.



04. Korrekturbitten des BMWi

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat im März 2019 in keinem Fall "unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe" um Korrekturen von Berichterstattung ersuchen lassen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/12774) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/1230319/1230519/1232919/1233219/1233819/12345) ) hervor. Das Bundesministerium und seine Geschäftsbereichbehörden würden "in selten auftretenden Fällen einem Medium dann einen Hinweis" geben, wenn die vom Ministerium oder seinen Geschäftsbereichsbehörden veröffentlichten Informationen oder Angaben über die Bundesregierung objektiv unzutreffend wiedergegeben seien und ein Hinweis für geeignet und angemessen erachtet werde. Eine Verpflichtung zur Erfassung dieser Hinweise besteht nicht, und eine solche Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt", führt die Bundesregierung aus.



05. Chemischer Zustand der Gewässer schlecht

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/LBR) Im Jahr 2015 sind alle Oberflächengewässer in Deutschland hinsichtlich ihres chemischen Zustands als "nicht gut" eingestuft worden. Hauptgrund dafür sei die Überschreitung der Qualitätsnorm für Quecksilber in Lebewesen, schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/12699) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/12099). Darin hatte sich die Fraktion erkundigt, welcher Anteil der Oberflächengewässer in Deutschland nicht in einem guten chemischen Zustand im Sinne der EU-Wasserrahmenrichtlinie ist.

Würden Quecksilber sowie die langlebigen Substanzen BDE, PAK und TBT nicht mitbewertet, erreichen 83 Prozent der Wasserkörper den "guten" chemischen Zustand während ihn sechs Prozent verfehlen und elf Prozent nicht bewertet wurden, heißt es in der Antwort weiter. Die Belastung der Gewässer mit den 45 prioritären Stoffen sei vor allem für diejenigen rückläufig, für die Regulierungsmaßnahmen ergriffen wurden. Für die Stoffe, die nicht in der Liste der prioritären Stoffe erfasst seien, lägen "Kenntnisse zum Ausmaß der Gewässerbelastung erst mit der zweiten Aktualisierung der Bewirtschaftspläne" im Jahr 2021 vor, schreibt die Bundesregierung weiter.



06. Korrekturbitten des Kanzleramts

Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Die AfD-Fraktion möchte von der Bundesregierung erfahren, aus welchen Anlässen das Bundeskanzleramt im Mai 2019 bei Medien unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen habe ersuchen lassen. Auch erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (19/12668) danach, aus welchen Anlässen das Amt im oben genannten Zeitraum bei Medien ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen habe ersuchen lassen.


Foto: Bundesregierung / Bergmann