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Bundestag

Politik-News: Heute im Bundestag: Anhörung zur Forschungsförderung

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mi., 4. September 2019

  1. Anhörung zur Forschungsförderung
  2. Anhörung zur Grundgesetzänderung
  3. Keine Korrekturbitten des BZSt
  4. Keine BMF-Korrekturbitten im März
  5. Genossenschaften und dubiose Anbieter
  6. Steuersenkung für Dürreversicherungen


01. Anhörung zur Forschungsförderung

Finanzen/Ausschuss

Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss wird sich in einer öffentlichen Anhörung mit der von der Bundesregierung geplanten Einführung einer steuerlichen Forschungsförderung befassen. Die Anhörung zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (19/1094019/11728) findet am Montag, den 9. September, von 11.30 bis 13.00 Uhr im Paul-Löbe-Haus im Sitzungssaal 2.600 statt.

Bei den Vorhaben, für die eine Förderung beantragt werden kann, muss es sich um Grundlagenforschung, angewandte Forschung oder experimentelle Entwicklung handeln. Als förderfähige Aufwendungen sollen die von dem Unternehmen gezahlten Löhne für Arbeitnehmer gelten, die mit dem Faktor 1,2 multipliziert werden sollen. Die Bemessungsgrundlage ist auf zwei Millionen Euro pro Berechtigten begrenzt. Die Höhe der Forschungszulage soll 25 Prozent der Bemessungsgrundlage betragen. Laut Finanztableau wird von Kosten für die Forschungszulage in Höhe von 1,5 Milliarden Euro ab 2021 ausgegangen.

Als Sachverständige sind geladen: Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen "Otto von Guericke" (AiF), AtomLeap GmbH, Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), Dresdner Gardinen- und Spitzenmanufaktur M. & S. Schröder, Verband der Chemischen Industrie (VCI), Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA), Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung Mannheim (ZEW).

Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (finanzausschuss@bundestag.de) anzumelden. Außerdem sind das Datum und das Thema der Anhörung anzugeben. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.



02. Anhörung zur Grundgesetzänderung

Finanzen/Ausschuss

Berlin: (hib/HLE) Um für die Umsetzung der Grundsteuer-Reform erforderliche Änderungen des Grundgesetzes geht es in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Mittwoch, den 11. September, von 13.00 bis 14.30 Uhr im Europasaal 4.900 des Paul-Löbe-Hauses. Im Vordergrund steht dabei die Einführung einer Öffnungsklausel für die Bundesländer bei der Erhebung der Grundsteuer.

Grundlage der Anhörung ist der von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Grundgesetz-Artikel 72, 105 und 125b (19/11084). In dem Gesetzentwurf heißt es, da die Gesetzgebungskompetenz des Bundes in der Wissenschaft nicht einheitlich beurteilt werde, solle diese unzweifelhaft abgesichert werden. Dazu soll der Bund mit einer Grundgesetzänderung uneingeschränkt die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz zur Regelung der Grundsteuer erhalten.

Zugleich wird den Ländern über eine Ergänzung in Artikel 72 Absatz 3 des Grundgesetzes eine umfassende abweichende Regelungskompetenz eröffnet. Wie es im Entwurf weiter heißt, bestehen dafür gute Gründe mit Blick auf das Ziel einer bundesgesetzlichen Grundlage. Zugleich biete sich gerade die Grundsteuer aufgrund der Immobilität des Steuerobjekts und des bereits in der Verfassung vorhandenen kommunalen Hebesatzrechts dafür an, die Steuerautonomie der Länder zu stärken.

Als Sachverständige sind geladen: Bundesverband der kommunalen Spitzenverbände, Deutscher Steuerberaterverband, Professor Johanna Hey (Universität zu Köln), Professor Lorenz J. Jarass, Professor Gregor Kirchhof (Universität Augsburg), Professor Wolfram Scheffler (Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg), Professor Thorsten Ingo Schmidt (Universität Potsdam), Professor Henning Tappe (Universität Trier) und Professor Joachim Wieland (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer).

Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (finanzausschuss@bundestag.de) anzumelden. Außerdem sind das Datum und das Thema der Anhörung anzugeben. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.



03. Keine Korrekturbitten des BZSt

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat im März 2019 keine Korrekturen von Berichterstattungen unter anwaltlicher Hilfe erbeten. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/12585) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/12316). Das Bundeszentralamt für Steuern gebe in Einzelfällen bei unzutreffender Berichterstattung einem Medium einen Hinweis. Eine Verpflichtung zur Erfassung dieser Hinweise bestehe nicht.

Die Antwort erfolgte aufgrund der Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7472.



04. Keine BMF-Korrekturbitten im März

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im März 2019 keine Korrekturen von Berichterstattungen unter anwaltlicher Hilfe erbeten. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/12587) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/12293). Das Bundesministerium der Finanzen gebe in Einzelfällen bei unzutreffender Berichterstattung einem Medium einen Hinweis. Eine Verpflichtung zur Erfassung dieser Hinweise bestehe nicht.

Die Antwort erfolgte aufgrund der Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7472.



05. Genossenschaften und dubiose Anbieter

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Um den möglichen Missbrauch der Rechtsform Genossenschaft geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (19/12478). Gefragt wird unter anderem nach Prüfungen von Genossenschaften durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und nach dem Verbraucherschutz in diesem Bereich. In der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage loben die Abgeordneten Genossenschaften als ein gesellschaftlich wichtiges Vehikel mit einem ausgezeichneten Ruf. Doch immer mehr dubiose Anbieter würden den guten Ruf von Genossenschaften und damit diese Rechtsform ausnutzen, um mit dem Vertrieb von Vermögensanlagen Verbraucherinnen und Verbraucher finanziell zu schädigen.



06. Steuersenkung für Dürreversicherungen

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Ob die geplante Senkung der Versicherungsteuer für Versicherungen von Schäden durch Dürre von 19 auf 0,03 Prozent eine geeignete Maßnahme ist, um den Abschluss dieser Versicherungen für landwirtschaftliche Betriebe attraktiver zu machen, will die FDP Fraktion einer Kleinen Anfrage (19/12483) erfahren. Gefragt wird unter anderem auch nach dürrebedingten Versicherungsfällen in den vergangenen zehn Jahren und der durchschnittlichen Schadenssumme je landwirtschaftlichem Betrieb. Außerdem soll die Bundesregierung die volkswirtschaftlichen Schäden durch die Klimakrise beziffern.


Foto: Bundesregierung / Bergmann