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Grimm Benne Petra SPD   MS

Sachsen-Anhalt-News: Bundeseinheitliche Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht

Sonntag, 23. Januar 2022

Magdeburg. Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat sich am Samstag im Rahmen einer Videoschalte für ein bundeseinheitliches Vorgehen bei der Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht gemäß § 20a IfSG ausgesprochen. Dafür soll das Bundesgesundheitsministerium (BMG) gemeinsam mit den Ländern rechtssichere Kriterien für eine praktikable Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht entwickeln. Angesichts der Belastung der Gesundheitsämter setzen sich die Länder für ein bundeseinheitliches Vorgehen bei der Prüfung von Nachweisen und der digitalen Übermittlung der Gesundheitsdaten ein.

Gleichzeitig fordert die GMK, dass noch nicht geimpfte Beschäftigte in den von der Impfpflicht betroffenen Einrichtungen bevorzugt die Möglichkeit erhalten, sich mit dem Impfstoff Novavax impfen zu lassen.
 
Angesichts der Omikronwelle fordern die Gesundheitsminister und -senatoren der Länder in einem weiteren Beschluss, die Krankenhäuser von bürokratischen Vorgaben zu entlasten und finanziell zu unterstützen. Das BMG wird gebeten, die Regelungen zu Ausgleichszahlungen, Versorgungsaufschlägen und Ersatzkrankenhäusern zu verlängern. Gleichzeitig sollen die Krankenhäuser von bürokratischen Vorgaben entlastet werden, damit sie sich ihrem Kerngeschäft widmen können. In den nächsten Monaten sollen demnach Dokumentationspflichten, die medizinisch nicht notwendig sind, entfallen.
 
Bund und Länder haben sich zudem angesichts der begrenzten PCR-Kapazitäten für eine Priorisierung von Personengruppen ausgesprochen, für die eine PCR-Testung dringend notwendig ist. Vor allem vulnerable Gruppen und Beschäftigte, die diese betreuen und behandeln, sollen prioritären Zugang zu PCR-Testungen erhalten. Bei allen anderen Personen, die keine Symptome haben und ein positives Antigentestergebnis vorweisen können, sollte auf eine Bestätigungs-PCR verzichtet werden. Stattdessen sollte eine Nachtestung mit einem zweiten überwachten Antigentest erfolgen. Bei Warnungen durch die Corona-Warn-App („rote Kachel“) soll ebenfalls auf eine PCR-Testung verzichtet werden. Stattdessen genügt ein Antigentest in einem zertifizierten Testzentrum.
 
Bildunterschrift: Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne

Text: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Foto: © MS