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Bundestag

Politik-News: Heute im Bundestag: Online-Verfahren in Zivilprozessordnung

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Do., 10. Oktober 2019

  1. Elektronischer Rechtsverkehr
  2. Online-Verfahren in Zivilprozessordnung
  3. Keine Korrekturbitten des BfJ im Mai
  4. Keine Korrekturbitten des BMJV im Mai
  5. Förderung von Wohnungsgenossenschaften


01. Elektronischer Rechtsverkehr

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MWO) Die AfD-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes vorgelegt, mit dem die den Rechtsanwälten mit dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (ERV-Gesetz) auferlegten Pflichten zur Berufsausübung aufgehoben werden sollen. Wie die Abgeordneten in dem Gesetzentwurf (19/13735) schreiben, sind die mit dem ERV-Gesetz beabsichtigten Verbesserungen im elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten entgegen den Erwartungen nicht eingetreten. Obwohl der Gesetzgeber der gesteigerten Sicherheit in der Begründung für die Einführung des besonderen elektronischen Anwaltspostfaches eine herausragende Bedeutung beigemessen habe, zeichne es sich im Gegenteil durch gravierende Sicherheitsdefizite aus. Im Gegensatz zur aktuellen Rechtslage, die erst einen passiven und ab dem Jahr 2022 einen aktiven Nutzungszwang festschreibe, solle auf Freiwilligkeit und eigenverantwortliche Innovationsfähigkeit bei der Digitalisierung des Rechtsverkehrs gesetzt werden, heißt es weiter in dem Entwurf. Es bestehe keine Notwendigkeit, mit Fristen versehene schrittweise Nutzungspflichten einzufordern, um mittel- und langfristig den elektronischen Rechtsverkehr zu ertüchtigen.



02. Online-Verfahren in Zivilprozessordnung

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MWO) Um das Ergebnis der Arbeit der Länderarbeitsgruppe "Legal Tech" zum Prüfauftrag der Justizministerkonferenz zur möglichen Einführung eines "Beschleunigten Online-Verfahrens" in das zivilrechtliche Verfahrensrecht geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/13237) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/12838). Danach hat sich die Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Länder Berlin, Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Saarland mit dem Für und Wider des vom Land Hamburg vorgeschlagenen "Beschleunigten Online-Verfahrens" auseinandergesetzt. Der Bedarf für die Einführung eines derartigen Verfahrens werde innerhalb der Länderarbeitsgruppe uneinheitlich bewertet. Gesetzlichen Änderungen stehe die Länderarbeitsgruppe "grundsätzlich eher zurückhaltend gegenüber", heißt es in der Antwort unter Verweis auf deren Abschlussbericht. Die Bundesregierung teile diese Zurückhaltung, werde aber die weitere Entwicklung beobachten. Mit Blick auf den in der Anfrage ebenfalls thematisierten Rückgang der Eingangszahlen in der Zivilgerichtsbarkeit schreibt die Bundesregierung, das Bundesjustizministerium werde ein Forschungsvorhaben zur Untersuchung der Ursachen des Rückgangs durchführen. Die Ausschreibung werde derzeit vorbereitet; das Forschungsvorhaben werde voraussichtlich etwa zwei bis drei Jahre in Anspruch nehmen.



03. Keine Korrekturbitten des BfJ im Mai

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MWO) Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat im Mai 2019 nicht mit Hilfe von Anwälten bei Medien um Korrekturen von Berichterstattungen ersuchen lassen. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/13225) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/12741) mit. Diese war eine Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7472. Wie die Bundesregierung weiter schreibt, gibt das BfJ lediglich in Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis, wenn vom BfJ veröffentlichte Informationen oder dieses betreffende Angaben objektiv unzutreffend wiedergegeben sind und das BfJ einen Hinweis für geeignet und angemessen erachtet. Eine Verpflichtung zur Erfassung dieser Hinweise bestehe nicht, und eine solche umfassende Dokumentation sei auch nicht durchgeführt worden, so dass dazu eine Auflistung nicht erstellt werden könne.



04. Keine Korrekturbitten des BMJV im Mai

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MWO) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat im Mai 2019 nicht mit Hilfe von Anwälten bei Medien um Korrekturen von Berichterstattungen ersuchen lassen. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/13212) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/12748) mit. Diese war eine Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7472. Wie die Bundesregierung weiter schreibt, gibt das BMJV lediglich in Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis, wenn vom BMJV veröffentlichte Informationen oder dieses betreffende Angaben objektiv unzutreffend wiedergegeben sind und das BMJV einen Hinweis für geeignet und angemessen erachtet. Eine Verpflichtung zur Erfassung dieser Hinweise bestehe nicht, und eine solche umfassende Dokumentation sei auch nicht durchgeführt worden, so dass dazu eine Auflistung nicht erstellt werden könne.



05. Förderung von Wohnungsgenossenschaften

Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MWO) Die Einhaltung der Förderungszwecke von Wohnungsgenossenschaften ist Thema einer Kleinen Anfrage (19/13719) der Fraktion "Die Linke". Die Abgeordneten fragen die Bundesregierung unter anderem, ob die Bundesregierung eine Überarbeitung des Genossenschaftsgesetzes plant, auch um sicherzustellen, dass der Vorstand der Genossenschaft die Durchsetzung der Förderzwecke nicht verweigert. Weiter geht es in der Anfrage um die Stärkung der Aufsichtsräte und Mitglieder von Wohnungsgenossenschaften. Abschließend wollen die Fragesteller wissen, welche Maßnahmen die Bundesregierung plant, um Wohnungsgenossenschaften und andere gemeinwohlorientierte Träger als wesentliche Garanten für die Schaffung und den Erhalt bezahlbaren Wohnraums zu fördern.


Foto: Bundesregierung / Bergmann