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Bundestag

Politik-News: Heute im Bundestag: Kosten für Unterkunft und Heizung

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Di., 8. Oktober 2019

  1. Kosten für Unterkunft und Heizung
  2. Wohnverhältnisse junger Erwachsener
  3. Automatisierte Vorauswahlverfahren
  4. Korrekturbitten des BMAS
  5. Erarbeitung des Klimaschutzgesetzes
  6. Recht auf sauberes Wasser thematisiert


01. Kosten für Unterkunft und Heizung

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Differenz zwischen tatsächlichen und anerkannten Kosten der Unterkunft und Heizung für Leistungsberechtigte des Zeiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/13029) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zur "Bilanz von Hartz IV für eingesparte Sozialleistungen" (19/12198). Wie die Bundesregierung darin darlegt, belief sich die Zahl aller Bedarfsgemeinschaften im Jahresdurchschnitt 2018 auf rund 3.093.000, von denen 2.849.000 die Unterkunftsart Miete hatten. Bei 546.000 dieser Bedarfsgemeinschaften habe eine Differenz von tatsächlichen und anerkannten Kosten der Unterkunft und Heizung vorgelegen. Die Höhe dieser Differenz betrug den Angaben zufolge im Jahr 2018 rund 538 Millionen Euro.

Die Gründe, warum die tatsächlichen von anerkannten Unterkunftskosten "im Einzelfall abweichen", können laut Bundesregierung vielfältig sein: Neben der "Tatsache, dass die tatsächlichen Kosten vom kommunalen Träger als unangemessen bewertet werden", könne sich im Rahmen der Angemessenheitsprüfung beispielsweise herausstellen, dass nicht die gesamten Unterkunftskosten berücksichtigt werden, "weil ein Teil der Unterkunft nicht zu Wohnzwecken verwendet wird (Geschäftsräume), untervermietet wird oder die Aufwendungen nicht kopfteilig auf die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft entfallen (wenn auf nicht leistungsberechtigte Haushaltsmitglieder zum Beispiel eine größerer Flächenanteil entfällt)".

Darüber hinaus komme es in der Bewilligungspraxis häufig zu Rückerstattungen beziehungsweise Gutschriften von Bedarfen für Unterkunft und Heizung (zum Beispiel Betriebs- und Heizkosten im Rahmen von nachträglichen Nebenkostenabrechnungen), wie aus der Antwort weiter hervorgeht. Diese seien von den laufenden Bedarfen für Unterkunft und Heizung abzusetzen. Im Prozess der Leistungsgewährung würden diese Rückerstattungen häufig nur von den anerkannten, nicht aber von den tatsächlichen Kosten abgezogen und bewirkten damit eine überhöhte Abweichung beider Werte.

Weiter führt die Bundesregierung aus, dass in den tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung im Einzelfall auch Kosten für Strom enthalten seien. Da Aufwendungen für Strom jedoch durch die pauschalierten Regelbedarfe abgedeckt würden, könnten Stromkosten nicht als Kosten für Unterkunft und Heizung anerkannt werden.



02. Wohnverhältnisse junger Erwachsener

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/STO) Über Wohnverhältnisse junger Erwachsener berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/13211) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/12555). Danach lebten laut Sachverständigenkommission des 15. Kinder- und Jugendberichts unter Bezugnahme auf den Mikrozensus 2014 gerundet 1,97 Millionen 18- bis unter 21-Jährige bei ihren Eltern beziehungsweise einem Elternteil. Für die Gruppe der 18- bis unter 27-Jährigen galt dies den Angaben zufolge für 2,28 Millionen junge Menschen.

Wie die Bundesregierung weiter ausführt, liegen über den Mikrozensus Angaben zu den Privathaushalten vor, hierunter auch Angaben zu den Einpersonenhaushalten von jungen Menschen im Alter von unter 25 Jahren. Laut Mikrozensus 2018 liege deren Anzahl bei gerundet 1,39 Millionen. Hinzu kommen laut Vorlage noch 0,53 Millionen Haushalte mit zwei und mehr Personen, bei denen die so genannte Bezugsperson ebenfalls unter 25 Jahre alt ist.



03. Automatisierte Vorauswahlverfahren

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/STO) Automatisierte Vorauswahlverfahren in Bewerberauswahlprozessen sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/13210) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/12439). Danach setzen die Bundesregierung und ihre nachgelagerten Behörden in Bewerberauswahlprozessen keine teil- oder vollautomatisierten Vorauswahlverfahren oder Text- und Sprachanalysesoftware ein.

Eine Erprobung solcher Verfahren und Software "findet und fand nicht statt", heißt es in der Antwort weiter. Zum einen werde keine Notwendigkeit für den Einsatz solcher Verfahren und Softwares gesehen. Zum anderen erfüllten diese "aufgrund der fehlenden Nachvollziehbarkeit, Objektivität, Reliabilität und Validität der Auswahlentscheidung sowie aufgrund des aus der ausschließlichen Nutzung statistischer Analysen erwachsenden Diskriminierungspotenzials nicht die notwendigen Voraussetzungen für einen Einsatz bei der Personalauswahl der Bundesregierung und der ihr nachgelagerten Behörden".



04. Korrekturbitten des BMAS

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um Korrekturbitten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/13081) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/12593). Danach gibt das BMAS lediglich in Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis, wenn vom Ministerium veröffentlichte Informationen oder Angaben über die Bundesregierung objektiv unzutreffend wiedergegeben sind und das BMAS einen Hinweis für geeignet und angemessen erachtet.



05. Erarbeitung des Klimaschutzgesetzes

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Die Linke will wissen, wann das Bundeskanzleramt erstmals seitens des Bundesumweltministeriums (BMU) über die Absicht in Kenntnis gesetzt worden ist, ein Klimaschutzgesetz zu erarbeiten, und wann die anderen Bundesministerien davon in Kenntnis gesetzt wurden. Auch erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (19/13687) danach, welche grundsätzlichen Einwände es seitens des Bundeskanzleramts sowie der Bundesministerien für Wirtschaft und Energie, für Ernährung und Landwirtschaft, für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie des Bundesministeriums des Innern, für Baum und Heimat zwischen der Information "über die Absicht, ein Klimaschutzgesetz zu erarbeiten, bis zur Übermittlung der Vorlage zum Klimaschutzgesetz" durch das BMU im Februar 2019 gab. Ferner fragt sie unter anderem, in welcher Weise diese grundsätzlichen Einwände in dem genannten Zeitraum "seitens des federführenden BMU in der Erarbeitung des Entwurfs des Klimaschutzgesetzes berücksichtigt" wurden.



06. Recht auf sauberes Wasser thematisiert

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Um das "Menschenrecht auf Zugang zu sauberem Wasser in Deutschland" geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (19/13665). Darin erkundigt sich die Fraktion danach, ob für obdachlose Menschen die Trinkwasserversorgung in der Bundesrepublik nach Kenntnis der Bundesregierung ausreichend ist. Auch will sie wissen, wie viele öffentliche Trinkwasserspender es in Deutschland gibt. Ferner fragt sie unter anderem, welche Maßnahmen die Bundesregierung vorschlägt, "um die Wasserversorgung (Trinkwasser und Bewässerung in der Landwirtschaft) zu Dürrezeiten in der Bundesrepublik Deutschland optimal zu gewährleisten".


Foto: Bundesregierung / Bergmann