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Bundestag

Politik-News: Heute im Bundestag: Reform der Notfallversorgung empfohlen

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mi., 15. Mai 2019

  1. Reform der Notfallversorgung empfohlen
  2. Medianeinkommen in Thüringen
  3. Medianeinkommen in Berlin
  4. Medianeinkommen in Mecklenburg


01. Reform der Notfallversorgung empfohlen

Gesundheit/Ausschuss

Berlin: (hib/PK) Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen empfiehlt eine grundlegende Reform der Notfallversorgung. Wie der Vorsitzende des Gremiums, Ferdinand M. Gerlach, am Mittwoch im Gesundheitsausschuss erläuterte, wird dieser Versorgungsbereich zunehmend beansprucht. Angesichts einer Kette von Fehlanreizen führe dies auch zu steigenden Kosten und unzufriedenem Personal.

An der Notfallversorgung sind der ärztliche Bereitschaftsdienst, der Rettungsdienst und die Notaufnahmen der Kliniken beteiligt. Beansprucht werden nach Angaben des Sachverständigenrates insbesondere die Notaufnahmen und der Rettungsdienst. Diese führe zum Teil zu langen Wartezeiten.

Die Experten schlagen laut Gerlach eine sektorenübergreifende Notfallversorgung vor. So sollten die Bürger künftig rund um die Uhr über eine einheitliche Rufnummer kompetente Ansprechpartner in einer Integrierten Leitstelle (ILS) erreichen. Hier sollten Notrufe und Anrufe für den ärztlichen Bereitschaftsdienst zusammenlaufen und die weitere Versorgung koordiniert werden. Viele Patientenfragen lassen sich nach Überzeugung der Experten schon telefonisch klären.

Patienten mit akutem Behandlungsbedarf sollen dann dem Konzept zufolge entweder an niedergelassene Ärzte oder in ein Integriertes Notfallzentrum (INZ) an Kliniken vermittelt werden, das ebenfalls rund um die Uhr erreichbar sein sollte. Je nach Dringlichkeit könnten die Patienten dann ambulant oder stationär weiterbehandelt werden.

Der Rettungsdienst sollte nach Ansicht der Experten als eigenständige Leistung organisiert und finanziert werden. Die sogenannten Vorhaltekosten könnten aus Steuermitteln erbracht, die Betriebskosten durch die Krankenkassen übernommen werden.

Wie Gerlach im Ausschuss sagte, sollten ferner Ärzte im Notfalldienst selbst Arzneimittel abgeben dürfen. Denkbar wäre ein definiertes Sortiment mit Schmerzmitteln und Antibiotika. Dies würde vielen Patienten den teilweise langen Weg zu einer Bereitschaftsapotheke ersparen.



02. Medianeinkommen in Thüringen

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Das Medianentgelt aller sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten der Kerngruppe (ohne Azubis) in Thüringen lag im Jahr 2017 bei 2.459 Euro. Das geht aus der Antwort (19/10023) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/9220) der AfD-Fraktion hervor.



03. Medianeinkommen in Berlin

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Das Medianeinkommen aller sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten (ohne Auszubildende) ist in Berlin von 2.730 Euro im Jahr 2012 auf 3.126 Euro im Jahr 2017 gestiegen. Das geht aus der Antwort (19/10024) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/9221) der AfD-Fraktion hervor.



04. Medianeinkommen in Mecklenburg

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Das Medianeinkommen aller sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten (ohne Auszubildende) ist in Mecklenburg-Vorpommern von 2.058 Euro im Jahr 2012 auf 2.391 Euro im Jahr 2017 gestiegen. Das geht aus der Antwort (19/10022) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/9141) der AfD-Fraktion hervor.


Foto: Bundesregierung / Bergmann