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Bundestag

Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Di., 7. April 2020

  1. Bedingungen für Schuldenabbau
  2. Wert von Depots gestiegen
  3. Provision bis zu sieben Prozent
  4. Absetzung von Verlusten gestreckt
  5. Aufträge für Sozietät
  6. Themenportal Wiedergutmachung geplant


01. Bedingungen für Schuldenabbau

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung hat im Januar und Februar dieses Jahres bilaterale Gespräche mit allen 16 Ländern über eine mögliche Bundesbeteiligung beim Abbau kommunaler Altschulden geführt . Wie es in der Antwort der Bundesregierung (19/18041) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/17454) heißt, seien die Gespräche mit den Ländern noch nicht abgeschlossen. Erst nach Abschluss dieser Gespräche will die Bundesregierung ein Modell für eine möglichen Beteiligung des Bundes beim Abbau kommunale Altschulden vorlegen. Voraussetzung für eine Bundesbeteiligung beim Abbau kommunaler Altschulden sei allerdings, dass die Länder einen Aufbau übermäßiger überjähriger Kassenkredite künftig unterbinden würden.



02. Wert von Depots gestiegen

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) In Deutschland wurden zum Jahresende 2019 23,465 Millionen Wertpapierdepots geführt. Der Kurswert pro Depot habe 50.035 Euro betragen, berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/18042) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/17455). Danach lag der durchschnittliche Kurswert je Depot im Jahre 2010 noch bei 30.967 Euro. Wie die Bundesregierung weiter mitteilt, unterliegen Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren dem Abgeltungssteuersatz von 25 Prozent. Im Rahmen einer Günstigerprüfung könne die Anwendung der tariflichen Einkommensteuer beantragt werden, wenn dies zu einer niedrigeren Steuerbelastung führe. Die Einführung einer Spekulationsfrist für langfristige Anlagen in Wertpapieren sei derzeit nicht geplant.



03. Provision bis zu sieben Prozent

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die durchschnittlichen Abschlussprovisionen bei kapitalbildenden Produkten in Relation zur Beitragssumme betragen im Branchendurchschnitt 3,25 Prozent. Diese Zahl nennt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/18046) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/17445). Darin wird auf Angaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hingewiesen, wonach es einzelne Vermittler gebe, denen im Jahresdurchschnitt Abschlussprovisionen von über sieben Prozent der Beitragssumme gezahlt werden würden.



04. Absetzung von Verlusten gestreckt

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die infolge der Rechtsprechung zur steuerlichen Berücksichtigung des Vermögensverfalls bei Forderungsausfällen und Verlusten aus Termingeschäften resultierenden Steuermindereinnahmen werden auf jährlich rund 100 Millionen Euro geschätzt. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/18035) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/17472) mit. Durch die Neuregelung im Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen würden diese Steuermindereinnahmen zeitlich gestreckt. Dadurch werde der Steuerausfall voraussichtlich auf einen jährlich zweistelligen Millionenbetrag reduziert, erwartet die Regierung.



05. Aufträge für Sozietät

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Sozietät Freshfields Bruckhaus Deringer hat von verschiedenen Bundesministerien Beratungsaufträge erhalten. Einzelheiten dazu finden sich in der Antwort der Bundesregierung (19/18054) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/17444).



06. Themenportal Wiedergutmachung geplant

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Das Bundesministerium der Finanzen will mit den zukünftig zur Verfügung stehenden digitalisierten Akten, Dokumenten und Unterlagen zur Wiedergutmachung auf dem geplanten Themenportal "Wiedergutmachung" ein Angebot an die freie, unabhängige, wissenschaftliche, universitäre sowie außeruniversitäre Forschung machen. Der Wissenschaft sollten dabei keine Vorgaben zu Untersuchungsgegenständen gemacht werden, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/18047) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/17504). Wie weiter erläutert wird, spiegelten die Inhalte aller Wiedergutmachungsakten den Umgang mit den Verbrechen der Vergangenheit und das Ringen um gesellschaftlich akzeptierte Übernahme von Verantwortung seit Mitte der 1940er Jahre bis in die Gegenwart wieder. Darüber hinaus würden sie die einzigartige und bedeutende Sicht der Verfolgten selbst wiedergeben, die ihre Leidensgeschichte im Entschädigungsverfahren detailliert geschildert hätten. Die Sicherstellung eines weltweiten Zugangs zu diesen autobiographischen, individuellen Zeitzeugnissen sei für die Bundesregierung ein besonderes Anliegen im Rahmen des Gesamtvorhabens. "Der Quellenwert dieser hunderttausend- und millionenfachen Unterlagen ist immens", heißt es in der Antwort.


Foto: Bundesregierung / Bergmann