Berlin: (hib/SCR) Die finanzielle Situation von Städten und Gemeinden hatte sich bis zum Ausbruch der Corona-Pandemie sehr gut entwickelt. Das betont die Bundesregierung in einer Antwort (19/21407) auf eine Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/16810). In der Antwort verweist die Bundesregierung unter anderem darauf, dass Kommunen in ihrer Gesamtheit acht Jahre in Folge "zum Teil deutliche Finanzierungsüberschüsse erzielt" hätten. Auch bei den kommunalen Investitionen sei eine "positive Entwicklung"zu verzeichnen gewesen. Die Corona-Krise werde indes zu einer Schwächung der finanziellen Situation der Kommunen führen.
Laut Bundesregierung konnten trotz guter Entwicklung die bestehenden finanziellen Disparitäten zwischen den Kommunen in den vergangenen Jahren nur "sehr geringfügig" abgebaut werden. Dies verdeutliche unter anderem "der auf hohem Niveau verharrende Bestand an Liquiditätskrediten in einigen Regionen sowie die teilweise unterdurchschnittliche Steuerkraft ländlicher und strukturschwacher Kommunen". Der geringe Spielraum von Städten und Kommunen mit schlechter Finanzausstattung könne zu "deutlichen Unterschieden vor allem in der Qualität der Bereitstellung wichtiger kommunaler Infrastruktur und Angebote führen".
Die Bundesregierung betont in der Antwort die grundsätzliche Zuständigkeit der Länder für die finanzielle Ausstattung der Kommunen. Dies sei auch im Hinblick auf die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse zu beachten, die eine gemeinsame Aufgabe aller föderalen Ebenen sei, "bei der mit Blick auf die kommunale Finanzlage zuallererst die Länder in der Verantwortung sind". Die Bundesregierung habe gleichwohl in den vergangenen Jahren mit "vielfältigen Entlastungs- und Unterstützungsmaßnahmen" zu der positiven Entwicklung der Kommunalfinanzen beigetragen. Reformbedarf hinsichtlich des grundgesetzlichen Durchgriffsverbots (Artikel 84 Absatz I Satz 7 Grundgesetz) oder des Föderalismus im Allgemeinen sieht die Bundesregierung aktuell nicht. Auch Überlegungen zu einer Föderalismuskommission stelle sie nicht an.
In der Antwort nimmt die Bundesregierung zu 148 Fragen der Grünen Stellung. Unter anderem werden die Kommunen mit den höchsten beziehungsweise niedrigsten Einnahmen und Ausgaben pro Einwohner sowie die Städte und Gemeinden mit den höchsten Investitions- und Liquiditätskrediten aufgeführt. Weitere Informationen gibt es unter anderem zu Investitionstätigkeiten von Städten und Gemeinden, der Finanzausstattung zur Wahrnehmung bestimmter Aufgaben, dem Abruf und Mittelabfluss bei diversen Förderprogrammen sowie dem Zusammenspiel zwischen EU- und kommunaler Ebene.
Berlin: (hib/CHE) Von März bis Dezember 2019 sind rund 9.500 Menschen nach den Vorgaben des Qualifizierungs-chancengesetze
Die Bundesregierung schreibt weiter, dass keine Angaben zum absoluten Betrag der Bezuschussung zum Arbeitsentgelt vorliegen würden. Die durchschnittliche Förderhöhe des Lohnkostenzuschusses habe nach Angaben der BA aber bei 52 Prozent des Bruttoarbeitsentgeltes gelegen. Rund 41 Prozent der Teilnehmenden an einer solchen Beschäftigungsqualifizierung hatten laut Antwort einen Beruf mit dem Anforderungsniveau "Helfertätigkeit" ausgeübt.
Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung verteidigt die Anrechnung von Partnereinkommen in der Grundsicherung für Arbeitssuchende. In einer Antwort (19/21375) auf eine Kleine Anfrage (19/21118) der Fraktion Die Linke schreibt sie zur Begründung, in Familien sei es üblich, dass sich Partner gegenseitig unterstützen. Insoweit folgten die Regelungen zur Bedarfsgemeinschaft im SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch) der üblichen Lebensweise in einer Familie oder zwischen Partnern. In den Fällen, in denen das Einkommen eines Partners oder einer Partnerin die Bedarfe der gesamten Bedarfsgemeinschaft deckt, entfalle deshalb ein Leistungsanspruch.
Berlin: (hib/CHE) Im Jahr 2019 hat das Medianentgelt von sozialversicherungspflichtigen
Berlin: (hib/CHE) Knapp 190.000 selbständige Künstler und Publizisten sind im Januar 2020 in der Künstlersozialkasse versichert gewesen. Das Durchschnittsjahreseinkommen variierte im Jahr 2019 von rund 13.000 Euro in Thüringen bis rund 21.000 Euro in Hamburg. Das geht aus der Antwort (19/21499) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/21189) der FDP-Fraktion hervor.
Berlin: (hib/CHE) Das Haushaltsvolumen der Künstlersozialversicherung hat im Jahr 2019 bei rund 1,2 Milliarden Euro gelegen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/21500) auf eine Kleine Anfrage (19/21188) der FDP-Fraktion unter dem Hinweis, dass es sich dabei noch um vorläufige Angaben handelt.
Berlin: (hib/CHE) Für die Arbeitsverhältnisse ausländischer Beschäftigter am deutschen Arbeitsmarkt interessiert sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/21487). Sie möchte von der Bundesregierung unter anderem Angaben zu atypischen Beschäftigungsverhältnisse und Leiharbeit erhalten.