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Osteopathie 3

Gesundheit-News: Osteopathie für Versicherte der Mobil Krankenkasse

3. Juni 2021

Eine ganzheitliche und individualisierte Therapie, die Menschen mit Schmerzen, Verspannungen und Blockaden wieder in „ihre Mitte“ bringen kann – das ist der Kern der Osteopathie, die sich einer wachsenden Beliebtheit erfreut und eine sinnvolle Ergänzung zur Schulmedizin darstellt. Versicherte der Mobil Krankenkasse können die alternative Heilmethode seit Jahresbeginn in Anspruch nehmen und sich die Rechnungen anteilig erstatten lassen: Möglich macht dies Mein Extra Gesundheitsgeld – 200Plus.

Unser Körper besteht aus unzähligen Strukturen, die alle mehr oder weniger zusammenhängen. Kommt es zu Dysbalancen oder Fehlstellungen, können Schmerzen an bestimmten Punkten im Körper entstehen. Osteopathen gehen den Ursachen auf den Grund, indem sie bei der Untersuchung Schicht für Schicht das menschliche Gewebe ertasten und tieferliegende Strukturen wie Muskeln, Faszien, Knochen und auch Nerven, Blutgefäße und innere Organe mit einbeziehen.

Osteopathie beruht auf intensiver Diagnostik

Die sogenannte Palpation setzt jahrelange Erfahrung voraus. Das weiß auch John Maske, seit 13 Jahren erfahrener Osteopath mit eigener Praxis in Hamburg. „Die meisten Patienten, die zu mir kommen, haben Beschwerden im Bewegungsapparat, insbesondere in der Wirbelsäule”, sagt er. Häufig liegt schon ein längerer Leidensweg hinter ihnen. Einer Behandlung geht eine intensive Diagnostik voraus: „Wir differenzieren sehr genau, wenn jemand zum Beispiel mit Beschwerden eines Bandscheibenvorfalls kommt, dass uns bildgebende Befunde vorliegen. Wir brauchen sie als Grundlage, damit keine Komplikationen entstehen“, erklärt der Experte.

So gibt es Geld zurück

Die Erstattung für die Osteopathie-Behandlung erfolgt im Rahmen des Programms Mein Extra Gesundheitsgeld – 200Plus. Versicherte haben damit ein jährliches 200-Euro-Budget zur Verfügung, das sie für verschiedene Leistungen wie Osteopathie, professionelle Zahnreinigung, Kinesiotaping und nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimitteln einlösen können. Pro eingereichter Osteopathie-Rechnung erstattet die Mobil Krankenkasse 80 % der Kosten, maximal sind drei Osteopathie-Behandlungen im Jahr à 40,00 Euro erstattungsfähig.

Weiterführende Informationen über Mein Extra Gesundheitsgeld – 200Plus der Mobil Krankenkasse gibt es unter mobil-krankenkasse.de/200plus.



Text / Mobil KRANKENKASSE / Foto: gettyimages/Lacheev