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Reise-News: Norwegen: Reise- und Sicherheitshinweise

Freitag, den 1. Januar 2020


Aktuelles (Epidemiologische Lage, Einreise)


Epidemiologische Lage

Auch in Norwegen sind die Zahlen der COVID-19-Infektionen angestiegen, scheinen sich aber zuletzt zu stabilisieren. Neben lokalen Ausbrüchen, z.B. in Bergen, Tromsø und Trondheim liegt der regionale Schwerpunkt derzeit in der Stadt und dem Großraum Oslo sowie in den Provinzen Viken und Innlandet. Dort überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese Regionen als Risikogebiete eingestuft wurden.


Einreise

Norwegen hat Deutschland zum Risikogebiet erklärt und die Einreisebestimmungen weiter verschärft. Ab dem 2. Januar 2021 müssen alle Reisenden nach Norwegen bei Einreise einen PCR-Test absolvieren. Der Test muss am Flughafen oder an dafür ausgestatteten Grenzübergängen absolviert werden. Wo das nicht möglich ist, muss der Test spätestens am Tag nach der Einreise nachgeholt werden. Die Quarantänepflicht gilt weiterhin.

Jeder, der nach Norwegen einreist, muss ein Selbsterklärungsformular ausfüllen. Dieses Formular muss vor der Einreise nach Norwegen ausgefüllt und an der Grenzkontrolle der Polizei ausgehändigt werden. Sie sind dafür verantwortlich, das Formular auszudrucken und bei der Einreise nach Norwegen mit sich zu führen.  

Die bei Einreise aus einem Risikogebiet verpflichtende 10-tägige Quarantäne muss in einem Quarantänehotel verbracht werden, es sei denn, es kann ein fester Wohnsitz in Norwegen oder eine Unterkunft nachgewiesen werden, die für eine Quarantäne geeignet ist. Eine Unterkunft ist dann geeignet, wenn der Kontakt zu anderen vermieden werden kann und dazu ein eigenes Zimmer, ein eigenes Bad sowie eine eigene Küche oder Essensversorgung gegeben ist. Bei Einreise ist dies durch eine Bestätigung des Wohnungsgebers auf einem Formular der norwegischen Behörden nachzuweisen.

Privatreisende, die dem gleichen Haushalt angehören, können die Quarantäne in einer gemeinsamen Quarantäneunterkunft verbringen. Arbeits- und Dienstreisende müssen hingegen immer eine eigene Unterkunft nach o. g. Kriterien nachweisen, die der Arbeits- oder Auftraggeber zu bestätigen hat. Personen, die gemeinsame Kinder mit einer Person mit festem Wohnsitz in Norwegen haben oder mit einer solche verheiratet sind und deren minderjährige Kinder können die Quarantäne in der Wohnung des Partners bzw. des anderen Elternteils verbringen.

Die Quarantäne kann auf sieben Tage verkürzt werden indem man zweimal negativ auf Covid-19 getestet wurde. Der erste Test muss bei Einreise durchgeführt werden und kann ein Schnelltest oder ein PCR-Test sein. Der zweite Test darf frühestens sieben Tage nach der Ankunft durchgeführt werden und muss ein PCR-Test sein. Die Quarantänepflicht gilt so lange, bis das zweite negative Testergebnis vorliegt. Einreisende aus Großbritannien können die 10-tägige Quarantäne nicht verkürzen.

Ausnahmen von der Quarantäne sind möglich für Personen, die schwer erkrankte nahe Angehörige besuchen oder an einer Beisetzung naher Angehöriger teilnehmen. Hierzu ist mit dem jeweilig zuständigen Amtsarzt (kommunelege) Kontakt aufzunehmen.