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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mi.., 24. Februar 2021

  1. Abzugsfähigkeit von Betriebsausgaben durch das Ehrenamt
    Petitionen/Ausschuss
  2. Das Seefischereigesetz soll angepasst werden
    Ernährung und Landwirtschaft/Gesetzentwurf
  3. Infektion mit dem Seoul-Orthohantavirus
    Ernährung und Landwirtschaft/Antwort
  4. Urteile zum Kükentöten
    Ernährung und Landwirtschaft/Kleine Anfrage
  5. Kennzeichnung von Allergenen in Lebensmitteln
    Ernährung und Landwirtschaft/Kleine Anfrage


01. Abzugsfähigkeit von Betriebsausgaben durch das Ehrenamt

Petitionen/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss plädiert für eine Präzisierung in Paragraf 3 des Einkommenssteuergesetzes hinsichtlich der Abzugsfähigkeit von Betriebsausgaben und Werbungskosten bei ehrenamtlichen Tätigkeiten. In der Sitzung am Mittwochmorgen verabschiedeten die Abgeordneten einstimmig die Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine entsprechende Petition der Bundesregierung mit dem höchstmöglichen Votum "zur Berücksichtigung" zu überweisen.

Der Petent möchte mit seiner Eingabe eine Änderung des Wortlautes des Paragrafen 3 Nr. 26 und 26a Einkommensteuergesetz (EStG) mit dem Ziel erreichen, dass Betriebsausgaben und Werbungskosten auch dann abzugsfähig sind, wenn die Einnahmen aus ehrenamtlicher Tätigkeit unterhalb des Freibetrages von derzeit 3.000 Euro liegen. Aktuell sei es so, dass in solchen Fällen die Einnahmen überschreitenden Ausgaben, wie beispielsweise Reise- und Übernachtungskosten, unberücksichtigt blieben. So entstünde durch das ehrenamtliche Engagement ein finanzieller Verlust, wird in der Petition kritisiert.

Wie es in der Begründung zur Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses unter Bezugnahme auf eine Stellungnahme der Bundesregierung heißt, hat der Bundesfinanzhof (BFH) am 20. November 2018 entschieden, dass ehrenamtlich Tätige, die steuerfreie Einnahmen unterhalb des sogenannten Übungsleiterfreibetrages nach Paragraf 3 Nr. 26 EStG erzielen, die damit zusammenhängenden Aufwendungen insoweit abziehen können, "als sie die Einnahmen übersteigen". Voraussetzung sei hinsichtlich der Tätigkeit eine Einkünfteerzielungsabsicht. Damit sei dem Anliegen des Petenten Rechnung getragen, dass - sofern nicht eine "reine Liebhaberei vorliegt" - Ausgaben auch von den Einnahmen abgezogen werden können, wenn diese unterhalb des Übungsleiterfreibetrages liegen, der durch das Jahressteuergesetz 2020 von 2.400 auf 3.000 Euro pro Kalenderjahr angehoben wurde.

Der Petitionsausschuss vertritt die Auffassung, dass die oben genannte Entscheidung des BFH in einer entsprechenden Präzisierung des Paragrafen 3 EStG einen Niederschlag finden muss. Schließlich schafften Bürgerinnen und Bürger, die sich ehrenamtlich für andere einsetzen, ein großes soziales Netzwerk und leisteten einen wesentlichen Beitrag zu einem menschlichen, wertebewussten Miteinander in der Gesellschaft. Dies gelte auch, wenn das ehrenamtliche Engagement zugleich mit einer Einkünfteerzielungsabsicht verbunden ist.



02. Das Seefischereigesetz soll angepasst werden

Ernährung und Landwirtschaft/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/EIS) Das Seefischereigesetz (SeeFischG) soll aktualisiert werden. Dazu legt die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (19/26840) vor, der die Fischereiaufsicht seewärts der äußeren Begrenzung des Küstenmeeres der Bundesrepublik Deutschland ganz oder teilweise der Bundespolizei und der Zollverwaltung überträgt und die Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) durch eine Rechtsverordnung regelt. Damit im Rahmen der zu erlassenden Rechtsverordnung personenbezogene Daten verarbeitet werden können, bedürfe es zudem einer datenschutzrechtlichen Ermächtigungsgrundlage im Seefischereigesetz. Weiterhin werden die Regelungen an die Vorgaben der DSGVO angepasst. Ferner ist eine Änderung erforderlich, um der europarechtlichen Verpflichtung zur zeitnahen und effektiven Durchsetzung des dynamischen europäischen Fischereirechts nachzukommen. Die bereits geregelten Ordnungswidrigkeitstatbestände einschließlich der derzeit bestehenden Blankettnorm würden für eine effektive Durchsetzung des europäischen Fischereirechts nicht ausreichen.



03. Infektion mit dem Seoul-Orthohantavirus

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Es gibt bisher keine Hinweise, dass Hantaviren ihre Wirtsspezifität ändern und von Mensch zu Mensch übertragen werden können. Auf Grundlage bisheriger Untersuchungen zur Epidemiologie und Virologie von Hantaviren allgemein und des Seoulvirus ist eine Übertragung von Mensch zu Mensch als sehr unwahrscheinlich anzusehen, heißt es in einer Antwort (19/26709) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/25984) der AfD-Fraktion. Die einzige bekannte Ausnahme stelle bisher das südamerikanische Andes Orthohantavirus (ANDV) dar



04. Urteile zum Kükentöten

Ernährung und Landwirtschaft/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/EIS) Die Umsetzung der Urteile des Bundesverwaltungsgerichts zum Kükentöten steht im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage (19/26655) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung unter anderem wissen, welchen Zeitraum das Bundesverwaltungsgericht in seinen Urteilen vom 13. Juni 2019 - BVerwG 3 C 28.16, BVerwG 3 C 29.16 - angenommen habe, wonach es absehbar sei, "dass in Kürze Alternativen zum Töten der Küken zur Verfügung stehen werden, die den Brutbetrieb deutlich weniger belasten als die Aufzucht der Tiere".



05. Kennzeichnung von Allergenen in Lebensmitteln

Ernährung und Landwirtschaft/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/EIS) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen interessiert sich in einer Kleinen Anfrage (19/26521) für Maßnahmen zur Kennzeichnung von Allergenen in Lebensmitteln. Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung unter anderem eine Einschätzung darüber, ob die derzeitigen Regelungen zur Kennzeichnung von Allergenen in Lebensmitteln ausreichend sind.