Berlin: (hib/JOH) Über die Versorgungslage in den Bereichen Wasser, Nahrung und Energie in Benin und Tunesien informiert die Bundesregierung in zwei Antworten (19/25671, 19/25813) auf Kleine Anfragen (19/25442, 19/25333) der AfD-Fraktion. Darin heißt es, die Wasserressourcen stünden in beiden Ländern zunehmend unter Druck. Aus diesem Grund hätten die Regierungen den Wassersektor jeweils zu einem ihrer prioritären Handlungsfelder ernannt. Gemeinsam mit der tunesischen Regierung setze die deutsche Entwicklungszusammenarbeit in dem Land außerdem Maßnahmen zur Erhöhung und zur qualitativen Verbesserung des Angebots sowie zur Minderung des Verbrauchs von Rohwasserressourcen um. Die Regierung Benins habe ein Investitionsprogramm aufgelegt, das vorsieht, bis Ende 2021 zusätzlich 1,9 Millionen Menschen und bis 2040 3,7 Millionen Menschen in ländlichen Gebieten mit Trinkwasser zu versorgen.
Mit Blick auf die Stromversorgung führt die Bundesregierung aus, dass seit 2010 annähernd die gesamte tunesische Bevölkerung über Zugang zur zentralen Stromversorgung verfüge. Demgegenüber habe die Elektrifizierungsrate in Benin gemäß der heimischen Energiesektorevaluierung im Jahr 2019 bei lediglich 29,2 Prozent gelegen. Im ländlichen Raum sei sie mit 6,5 Prozent wesentlich niedriger gewesen.
Berlin: (hib/JOH) Aus Sicht der Bundesregierung sind alle Maßnahmen der non-formalen Jugend- und Erwachsenenbildung förderungswürdig, die zur Erreichung der Agenda 2030 sowie des Aktionsrahmens der Bildungsagenda 2030 beitragen. Non-formales Lernen beschreibe dabei ein zielgerichtetes Lernen, meist ohne Zertifizierung, außerhalb der Hauptbildungssysteme, schreibt sie in einer Antwort (19/25814) auf Kleine Anfrage (19/25088) der AfD-Fraktion. Zielgruppe seien alle Menschen ab 14 Jahren. Desweiteren berichtet die Bundesregierung in der Antwort über konkrete Projekte unter anderem in Afghanistan, Jordanien und Kambodscha.
Berlin: (hib/MWO) Zur Sicherheit des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) nimmt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/25999) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/25561) Stellung. Die Fragesteller wollten von der Bundesregierung unter anderem wissen, ob es nach ihrer Kenntnis zutrifft, dass die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) beziehungsweise ihre technischen Dienstleister rein technisch jede Nachricht entschlüsseln können.
Die Bundesregierung weist in ihrer Antwort darauf hin, dass die Einrichtung des beA der BRAK als Selbstverwaltungsorgan der Rechtsanwaltschaft übertragen wurde. Die BRAK habe dabei insbesondere die unter anderem in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) festgelegten rechtlichen und technischen Anforderungen zu beachten. Dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz komme insoweit nach der BRAO lediglich eine Staatsaufsicht über die BRAK zu, die auf die Beachtung der gesetzlichen und satzungsrechtlichen Vorschriften und insbesondere die Erfüllung der der BRAK übertragenen Aufgaben beschränkt sei.
Weiter wird auf die Sicherheitsüberprüfung anlässlich des Wechsels der Betreiberin des beA von der Atos Information Technology GmbH zur Wesroc GbR (secuvera-Gutachten) sowie auf eine grundlegende IT-Sicherheitsprüfung zum beA (secunet-Gutachten) verwiesen. Das aus der Konzeption des beA folgende Risiko einer Entschlüsselung der über das beA laufenden Kommunikation sei in Anbetracht der im Übrigen getroffenen Sicherheitsmaßnahmen aus Sicht der Bundesregierung in Übereinstimmung mit der Einschätzung des secunet-Gutachtens als akzeptabel anzusehen.
Berlin: (hib/PK) Unter bestimmten Voraussetzungen sind Menschen von der Maskenpflicht befreit. Nach den jetzigen Regelungen müssten insbesondere Kinder bis zum sechsten Geburtstag keine Mund-Nase-Bedeckung (MNB) tragen, heißt es in der Antwort (19/25948) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/24994) der AfD-Fraktion.
Die Maske dürfe zudem abgenommen werden, soweit dies zur Kommunikation mit hörbehinderten Menschen erforderlich sei. Befreit von der Maskenpflicht seien in der Regel auch alle Menschen, denen das Tragen einer Maske aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung oder einer Vorerkrankung nicht zuzumuten sei und die ein Attest oder eine amtliche Bescheinigung vorweisen könnten.
Die Ausnahmeregelungen seien notwendig, um im Einzelfall die Verhältnismäßigkeit der bußgeldbewehrten Pflicht zum Tragen einer MNB sicherzustellen.
Berlin: (hib/ROL) Die Entscheidung für die Öffnung der HPI Schul-Cloud für Schulen, die über keine anderen Möglichkeiten eines digital gestützten Distanz-Unterrichts während der Zeit von pandemiebedingten Schulschließungen verfügen, wurde laut Bundesregierung allein unter dem Gesichtspunkt getroffen, alle geeigneten und sofort verfügbaren Möglichkeiten auszuschöpfen. So sollten die Länder in ihren Aufgaben unterstützt werden und schulisches Lernen unter diesen besonderen Bedingungen ermöglicht werden. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/25875) auf die FDP-Anfrage (19/25175). Auch durch das Angebot des HPI als ein vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderter Zuwendungsempfänger sei die Bundesregierung kein Anbieter von Schulclouds, Lernplattformen oder digitalen Lern-Management-Systemen. Ein dauerhafter Betrieb solcher Angebote sei und bleibe eine bei den Ländern angesiedelte Aufgabe.
Ferner unterstreicht die Bundesregierung, dass auch das Vorhaben "OpenEduHub" dem Zweck gedient habe, in der Zeit der coronabedingten Schulschließungen Schulen die Möglichkeit für einen digital gestützten Unterricht zu Hause zu geben, die keinen Zugang zu den notwendigen technischen Ressourcen hatten.
Berlin: (hib/ROL) Junge Menschen und insbesondere Kinder bedürfen bei ihren personenbezogenen Daten eines besonderen Schutzes, da sie sich der betreffenden Auswirkungen und Risiken sowie ihrer Rechte bei der Verarbeitung personenbezogener Daten möglicherweise weniger bewusst sind. Diesen besonderen Schutzbedarf greife die Bundesregierung innerhalb der bestehenden grundgesetzlichen Kompetenzen auf. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/25874) auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/25069) zum Schutz personenbezogener Daten im teildigitalisierten Schulalltag. Dem hohen Stellenwert, den Sicherheit und Datenschutz seit Beginn im Projekt HPI SchulCloud habe, wurde und werde auch zukünftig in besonderer Weise Rechnung getragen, betont die Bundesregierung. Das Hasso-Plattner-Institut (HPI) befinde sich im regelmäßigen Austausch mit der Datenschutzkonferenz und den Landesdatenschutzbeauftragten.
Grundsätzlich betont die Bundesregierung, dass die mit der Schule im Zusammenhang stehenden Rechtsbeziehungen zwischen Schülern, Eltern, Lehrern und den kommunalen Schulinstitutionen der Kultushoheit unterfallen würden, welche originäre Zuständigkeit der Länder sei. Die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK), in der sich die Länder untereinander koordinieren, widme sich nach dem Wissen der Bundesregierung in einer "Lenkungsgruppe Bildung in der digitalen Welt" auch dem Datenschutz an Schulen. Der Bund sei nicht Mitglied der KMK. Er verfüge in aller Regel nicht über eigene Informationen zu Themenfeldern in originärer Länderzuständigkeit, wie etwa dem Datenschutz im schulischen Kontext.
Berlin: (hib/JOH) Die Berichte über schwere Menschenrechtsverletzungen in vom World Wide Fund For Nature (WWF) finanzierten oder betreuten Nationalparks und die Konsequenzen aus dem Bericht der Kommission unter Leitung von Navi Pillay (Pillay-Kommission) sind Gegenstand einer Kleinen Anfrage (19/25888) der Fraktion Die Linke.