Berlin: (hib/HAU) Im Jahr 2019 hat sich der positive Wachstumstrend beim Umsatz im Eisenbahnverkehrsmarkt weiter fortgesetzt, während der Umsatz im Jahr 2020 aufgrund der Covid-Pandemie deutlich zurückging. Das geht aus dem "Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur - Eisenbahnen 2019/2020" hervor, der als Unterrichtung durch die Bundesregierung (19/31572) vorliegt. Im Jahr 2019 habe der Umsatz im Eisenbahnmarkt mit 22 Milliarden Euro eine neue Höchstmarke erreicht, schreibt die Bundesnetzagentur.
Der Schienengüterverkehr habe einen Umsatzanstieg von 5,6 Milliarden Euro auf 5,7 Milliarden Euro verzeichnet. Im Schienenpersonenfernverkehr sei eine weitere Umsatzsteigerung von vier auf 4,2 Milliarden Euro erreicht worden - im Schienenpersonennahverkehr eine leichte Steigerung des Umsatzes von 10,6 Milliarden Euro auf 10,8 Milliarden Euro. Betrachte man den Zeitraum der Jahre 2013 bis 2017, so habe es im Eisenbahnverkehrsmarkt eine Steigerung um jährlich etwas mehr als zwei Prozent gegeben, heißt es in dem Bericht.
Im Jahr 2020 sei der Umsatz erstmals seit Jahren deutlich zurückgegangen. Die Analyse der Bundesnetzagentur zeige einen Umsatzrückgang im Schienengüterverkehr von sechs Prozent, im Schienenpersonennahverkehr von rund zehn Prozent und im Schienenpersonenfernverkehr von über 40 Prozent.
Die Wettbewerbsentwicklung, so heißt es in der Unterrichtung weiter, sei in den einzelnen Verkehrsdiensten weiterhin unterschiedlich ausgeprägt. Im Schienengüterverkehr hätten die Wettbewerber der Deutschen Bahn AG (DB AG) im Jahr 2019 einen Anteil von 54 Prozent erreicht. Im Schienenpersonennahverkehr habe der Anteil der Wettbewerber an der Verkehrsleistung ebenfalls zugenommen und liege bei 28 Prozent. Im Schienenpersonenfernverkehr sei der Wettbewerberanteil 2019 auf rund vier Prozent angestiegen, nachdem er in den letzten Jahren bei etwa einem Prozent gelegen habe. Im Jahr 2020 hätten die Wettbewerber ihr Angebot jedoch zeitweise wieder eingestellt.
Berlin: (hib/MWO) Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) hat im März 2020 weder unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe noch ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe bei Medien um Korrekturen von Berichterstattungen ersuchen lassen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/31748) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/31475).
Berlin: (hib/PST) Das Bundesfinanzministerium hat dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss der Hamburger Bürgerschaft, der sich mit den Cum-Ex-Geschäften der Warburg-Bank befasst, umfassende Amtshilfe geleistet. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/31719) auf eine Kleine Anfrage (19/31270) der Fraktion Die Linke.
Sämtliche von dem Amtshilfeersuchen des Ausschusses umfasste Unterlagen seien diesem übersandt worden. Nach Kenntnis des Finanzministeriums habe zudem der Bundestag die Protokolle der Befragungen von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) dem Hamburger Parlament zur Verfügung gestellt. In der Antwort auf eine frühere Linken-Anfrage im März (19/27571) hatte die Bundesregierung noch erklärt, das Amtshilfeersuchen aus Hamburg werde geprüft.
Berlin: (hib/HAU) Der Bund ist im vergangenen Jahr mit einem Anteil von 19,3 Prozent bei dem Biotech-Unternehmen CureVac AG eingestiegen. Aktuell halte der Bund an CureVac einen Anteil von 16,0 Prozent, heißt es in der Antwort der Regierung (19/31678) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/31380).
Die Bundesregierung verfolge mit der Beteiligung an CureVac das Ziel, systemrelevante Industrien, wie im Bereich der medizinischen Biotechnologie, am Standort Deutschland zu stärken. "Konkret trägt die Beteiligung dazu bei, die Abhängigkeit von ausländischer Wirkstoff- und Medikamentenentwicklung und -produktion in Bezug auf Deutschland und die Europäische Union zu verringern und damit zugleich die medizinische Grundlagenforschung und die Überführung ihrer Ergebnisse in industrielle Produktionsprozesse in Deutschland und der Europäischen Union zu unterstützen", heißt es in der Vorlage.
Auch wenn CureVac die Herstellung eines COVID-19-Impfstoffs bisher nicht gelungen sei, schätze die Bundesregierung die Förderung des Unternehmens weiterhin als erfolgversprechend ein und wolle sie fortführen. Das enorme Potenzial der zu Grunde liegenden mRNA-Technologie und die gemachten Erfahrungen könnten zudem in Zukunft auch für die Entwicklung von Impfstoffen der nächsten Generation oder gegen andere Erreger genutzt werden, heißt es in der Antwort.
Berlin: (hib/HAU) Der Expertenausschuss zum "Zukunftsfonds Automobilindustrie" setzt sich laut Bundesregierung aus zwölf Mitgliedern unter Vorsitz von Ina Schaefer, Leiterin des Instituts für Softwaretechnik und Fahrzeuginformatik der Technischen Universität Braunschweig, und Jens Südekum, Leiter des Instituts für Wettbewerbsökonomie (DICE) an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, zusammen.
Bei der Auswahl der Mitglieder des Expertenausschusses sei darauf geachtet worden, dass Experten aus den verschiedenen Bereichen der Mobilität der Zukunft vertreten sind, heißt es in der Antwort der Regierung (19/31705) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/31430).
Neben Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sollten zudem Vertreterinnen und Vertreter der Gewerkschaften und der Wirtschaft Teil des Expertenausschusses sein. Von allen Mitgliedern des Ausschusses entfalle mindestens ein Drittel auf Frauen, teilt die Bundesregierung mit.
Begleiten würden den Expertenausschuss zum Zukunftsfonds Automobilindustrie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) als technischer Federführer, das Bundesministerium der Finanzen (BMF), das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) als fachlich betroffene Ressorts. "Diese Ministerien wurden auch bei der Benennung der Expertinnen und Experten beteiligt", heißt es in der Vorlage.
Berlin: (hib/HAU) Um Korrekturbitten der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) im März 2020 geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/31532) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/31472). Danach geben das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und seine Geschäftsbereichsbehörden, zu denen auch das BGR gehört, lediglich in Einzelfällen den Medien dann einen Hinweis, "wenn vom BMWi und seine Geschäftsbereichsbehörden veröffentlichte Informationen oder Angaben über die Bundesregierung objektiv unzutreffend wiedergegeben sind und das BMWi oder seine Geschäftsbereichsbehörden einen Hinweis für geeignet und angemessen erachtet".
Eine Verpflichtung zur Erfassung dieser Hinweise bestehe nicht, heißt es in der Antwort. Eine solche umfassende Dokumentation sei auch nicht durchgeführt worden, so dass eine Auflistung nicht erstellt werden könne.
Berlin: (hib/MWO) Nach Korrekturbitten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) im Januar 2020 fragt die AfD-Fraktion die Bundesregierung. Mit ihrer Kleinen Anfrage (19/31775) wollen die Abgeordneten erfahren, aus welchen Anlässen, ob mit oder ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe und in welcher Form, das BMJV bei Medien um Korrekturen von Berichterstattungen hat ersuchen lassen.