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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Di.., 3. August 2021

  1. Ausbau der erneuerbaren Energien in Sachsen
    Wirtschaft und Energie/Antwort
  2. Technologietransfer bei der bilateralen Zusammenarbeit
    Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort
  3. Digitale Hauptversammlungen und Aktionärsrechte
    Recht und Verbraucherschutz/Antwort
  4. Rückerstattungen der Brennelementesteuer
    Finanzen/Antwort
  5. Keine Korrekturbitte des Informationstechnikzentrums Bund
    Finanzen/Antwort
  6. Zentrum für Antirassismusarbeit
    Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antwort
  7. Korrekturbitten des Generalbundesanwalts
    Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage
  8. Linke fragt nach Spionagesoftware Pegasus
    Inneres und Heimat/Kleine Anfrage


01. Ausbau der erneuerbaren Energien in Sachsen

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/JS) In Sachsen sind in den vergangenen fünf Jahren 17.574 Photovoltaikanlagen mit einer Bruttoleistung von 797 Megawatt (MW) und 53 Windenergieanlagen mit einer Bruttoleistung von 162 MW in Betrieb genommen worden. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/31523) auf eine Kleine Anfrage (19/31256) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Die Bundesregierung gibt außerdem eine Übersicht über die Entwicklung der Bruttostromerzeugung in Sachsen. Der Anteil der Braunkohle sei 2018 mit 32.826 GWh im Vergleich zu 2014 nahezu gleichgeblieben. Die Bruttostromerzeugung aus erneuerbaren Energien habe sich dagegen seit 2014 von 5040 GWh auf 5859 GWh im Jahr 2018 erhöht.



02. Technologietransfer bei der bilateralen Zusammenarbeit

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JS) Bei der bilateralen Zusammenarbeit finden Technologietransfers statt, die aber nach den Vorgaben des Entwicklungsausschusses der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) nicht systematisch erhoben werden. Dies gilt sowohl für das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) als auch für die Durchführungsorganisation der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/31552) auf eine Kleine Anfrage (19/31135) der AfD-Fraktion.

Die Partner der Bundesregierung schätzten die im Rahmen der bilateralen Zusammenarbeit angebotenen Leistungen sehr, heißt es in der Antwort weiter. Die deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) biete beispielsweise verschiedene Fort- und Weiterbildungen im Bereich Management an und nutze gemeinsam mit Partnern sogenannte Open Source Software.



03. Digitale Hauptversammlungen und Aktionärsrechte

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MWO) Um Veränderungen der Aktionärsrechte durch digitale Hauptversammlungen geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/31747) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/31467). Darin heißt es, die Bundesregierung habe keine Kenntnisse über die Anzahl durchgeführter Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften, und es sei ihr auch nicht bekannt, ob und wie viele Hauptversammlungen im Hybridformat - also als Präsenzversammlung mit elektronischer Teilnahmemöglichkeit - abgehalten wurden.

Es sei davon auszugehen, dass zumindest börsennotierte Aktiengesellschaften seit Inkrafttreten des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (GesRuaCOVBekG) am 28. März 2020 ihre Hauptversammlungen rein virtuell abgehalten hätten. Präsenzhauptversammlungen solcher Aktiengesellschaften seien seitdem nicht bekannt geworden.

Einschränkungen der Aktionärsrechte im Zuge der digitalen Hauptversammlungen auf Grund des GesRuaCOVBekG sollen die virtuelle Hauptversammlung für die Gesellschaften angesichts der Pandemie-Situation handhabbar gestalten, wie die Bundesregierung schreibt. Die Erfahrungen mit virtuell durchgeführten Hauptversammlungen seit April 2020 zeigten, dass sich die gesetzlichen Regelungen zur Abhaltung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften im Rahmen der Pandemiesituation im Großen und Ganzen bewährt hätten.



04. Rückerstattungen der Brennelementesteuer

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/PST) Nachdem das Bundesverfassungsgericht im April 2017 die Kernbrennstoffsteuer für verfassungswidrig erklärt hatte, musste der Staat die von 2011 bis 2016 erhobene Steuer verzinst zurückerstatten. Die den Betreibern der Kernkraftwerke rückerstattete Brennelementesteuer belief sich auf rund 6,35 Milliarden Euro, dazu kamen Zinsen von rund 1,26 Milliarden Euro, sodass der Bund insgesamt rund 7,61 Milliarden Euro zahlen musste. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/31677) auf eine Kleine Anfrage (19/31375) der FDP-Fraktion.



05. Keine Korrekturbitte des Informationstechnikzentrums Bund

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/PST) Das Informationstechnikzentrum Bund hat im März 2020 nicht um die Korrektur von Berichterstattungen in Medien nachgesucht. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/31583) auf eine Kleine Anfrage (19/31481) der AfD-Fraktion.



06. Zentrum für Antirassismusarbeit

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antwort

Berlin: (hib/STO) Eine Auflistung der vom Bund seit 2015 geförderten Projekte des "Informations- und Dokumentationszentrums für Antirassismusarbeit" (IDA) enthält die Antwort der Bundesregierung (19/31766) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/31536). Danach wurde beziehungsweise wird das IDA zudem im Rahmen einer infrastrukturellen Förderung nach den Richtlinien des Kinder- und Jugendplans in den Jahren 2015 bis einschließlich 2021 mit jährlichen Fördersummen zwischen gut 441.000 Euro und fast 539.000 Euro gefördert.



07. Korrekturbitten des Generalbundesanwalts

Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MWO) Nach Korrekturbitten des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof (GBA) im Februar 2020 fragt die AfD-Fraktion die Bundesregierung. Mit ihrer Kleinen Anfrage (19/31773) wollen die Abgeordneten erfahren, aus welchen Anlässen, ob mit oder ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe und in welcher Form, der GBA bei Medien um Korrekturen von Berichterstattungen hat ersuchen lassen.



08. Linke fragt nach Spionagesoftware Pegasus

Inneres und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) "Einsatz der Spionagesoftware ,Pegasus' in Deutschland" lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (19/31809). Wie die Fraktion darin schreibt, sollen nach Berichten eines internationalen Rechercheverbundes zahlreicher Medien Regierungen weltweit "militärische Spionagesoftware" der israelischen Firma NSO Group nicht nur für die Überwachung von Terroristen und Kriminellen nutzen, sondern auch für erfolgreiche Hacks von Smartphones, die Journalisten, Menschenrechtsaktivisten und Geschäftsleuten gehörten.

Mit der Software, die als eine der leistungsfähigsten Spionageprogramme auf dem kommerziellen Markt gelte, könne "unbemerkt die komplette Kommunikation auf dem Mobiltelefon einer Zielperson überwacht werden".

Wissen wollen die Abgeordneten, ob nach Kenntnis der Bundesregierung deutsche Sicherheitsbehörden Produkte der Firma NSO Group erworben haben. Auch fragen sie unter anderem, ob die Bundesregierung und deutsche Sicherheitsbehörden "Kenntnis über die Ausspähung in der Bundesrepublik lebender Journalistinnen und Journalisten, Politikerinnen und Politikern oder Menschenrechtsaktivistinnen und -aktivisten mithilfe der Spionagesoftware ,Pegasus'" haben.