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Coronavirus / Spanien: Reise- und Sicherheitshinweise

Freitag, den 3. April 2020

Aktuelles

In Spanien gilt aktuell bis zum 11. April der Alarmzustand aufgrund der Verbreitung von COVID-19 für das gesamte Land. Dies ist mit einer Reihe von Maßnahmen verbunden, einschließlich bedeutender Einschränkungen der Bewegungsfreiheit im gesamten Land. 

Die Bewegung im öffentlichen Raum ist nur noch einzeln und für den Erwerb von Lebensmitteln, pharmazeutischer Produkte und Produkten zu Sicherung von Grundbedürfnissen, Arzt- und Krankenhausbesuchen, und zur Rückkehr an den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts, zur Unterstützung von Senioren, Minderjährigen, Abhängigen, Behinderten und besonders gefährdeten Personen, zu Banken und Versicherungen, aus Gründen höherer Gewalt oder einer Notwendigkeit ähnlicher Natur erlaubt. 

Für den Zeitraum vom 30. März bis 09. April 2020 gelten zudem verschärfte Ausgangsbeschränkungen: Die Bewegung zur Arbeitsstätte ist nur noch in wenigen, definierten Ausnahmefällen erlaubt.

Seit dem 23. März 2020 besteht für 30 Tage gemäß Beschlusses der EU-Mitgliedsstaaten eine Einreisesperre für alle Ausländer nach Spanien, ausgenommen sind Bürger der EU und der assoziierten Mitgliedsstaaten des Schengenraums, die sich auf der Rückreise zu ihrem Wohnsitz befinden , Inhaber langfristiger Aufenthaltstitel eines EU-Landes oder eines der assoziierten Mitgliedstaaten des Schengenraums, die sich auf der Reise dorthin befinden, Grenzgänger, Gesundheits- bzw. Pflegepersonal auf dem Weg zur Arbeitsstätte, Arbeitnehmer im Warentransport, Flugpersonal, diplomatisches, konsularisches und Personal, bei internationalen Organisationen, Soldaten, Mitglieder humanitärer Organisationen, Personen, die in nachgewiesenen unabwendbaren Familienangelegenheiten reisen und Personen, die höhere Gewalt oder eine Notsituation nachweisen können, denen die Einreise aus humanitären Gründen gestattet wird.

Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla sind seit dem 25. März 2020 vorerst für 30 Tage geschlossen Auch die Einreise in den oben genannten Ausnahmefällen ist an diesen Grenzübergängen derzeit nicht möglich.  Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerspanischen Verkehr (Flug-, Schienen- Straßen- und Schiffsverkehr) wurde um 70% reduziert, bis auf die lokalen Bahnverbindungen, die um 20% während der Hauptverkehrszeiten und um 50% außerhalb dieser reduziert wurden. 

Zu den Balearen und den Kanaren gibt es seit dem 19. März 2020 nur noch wenige Flüge vom spanischen Festland aus. Internationale Flüge können dort jedoch weiter landen. Spanische Häfen sind für Kreuzfahrtschiffe gesperrt. Die meisten Geschäfte sind geschlossen, mit Ausnahmen u.a. für Lebensmittelgeschäfte und Apotheken. Weiterhin sind Bildungs-, Kultur- und sämtliche Freizeit- und Sporteinrichtungen sowie Gaststätten in ganz Spanien geschlossen.

Alle Hotels, kurzfristig vermieteten Ferienwohnungen, Camping- und Wohnmobilstandplätze mussten nach einer Entscheidung der spanischen Regierung schließen. Alle Reisenden, denen es bis dahin nicht möglich war, das Land zu verlassen, müssen in die von der spanischen Regierung benannten Nothotels übersiedeln. 

Gesundheitsmaßnahmen nach einem Notfallplan reichen von Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen bis zu häuslicher Quarantäne. Spanische Gesundheitseinrichtungen werden durch COVID-19 stark in Anspruch genommen, so dass bei der medizinischen Versorgung außerhalb von Notfällen mit starken Einschränkungen gerechnet werden muss.

Besonders betroffene Autonome Gemeinschaften (Comunidad Autónoma) können auch weitreichendere Maßnahmen ergreifen. Im Landesinneren von Katalonien wurden die Gemeinden Igualada, Odena, Vilanova del Cami und Santa Margarida de Montbui abgeriegelt und können weder betreten noch verlassen werden.

Ganz Spanien wurde vom Robert-Koch-Institut zum Risikogebiet erklärt. Nach Deutschland Rückreisenden wird empfohlen, sich zwei Wochen in Quarantäne zu begeben.