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Reise-News: Coronavirus / Nigeria: Reise- und Sicherheitshinweise

Freitag, den 3. April 2020

Aktuelles

Wichtige Info: Für Nigeria hat das Auswärtige Amt ein Rückholprogramm für gestrandete deutsche Reisende durchgeführt. Näheres dazu finden Sie auf der Webseite der deutschen Vertretungen in Nigeria https://nigeria.diplo.de/ng-de/ und in den FAQ zur Rückholaktion https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise/reisewarnungen/faq-reisewarnung

Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt auch in Nigeria zu verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmesserungen und Einreisesperren.

Seit dem 21. März 2020 sind die Flughäfen Akanu Ibiam International Airport Enugu, Mallam Aminu Kano International Airport und International Airport Omagwa in Port Harcourt für den internationalen Flugverkehr geschlossen, seit dem  23. März 2020 auch die internationalen Flughäfen Murtala Muhammed Airport Lagos und Nnamdi Azikwe International Airport Abuja. Die Schließung gilt vorerst bis 23. April 2020. Ausnahmen gibt es für Notfall- und Spezialflüge.

Auch die nigerianischen Landgrenzen sind für den Personenverkehr geschlossen, für die Seehäfen gelten restriktive Sonderregelungen. 
Direkt aus Deutschland ankommenden Reisenden ist die Einreise derzeit zudem untersagt. Ausnahmen gelten für nigerianische Staatsangehörige, Personen mit einer Daueraufenthaltsgenehmigung in Nigeria und Diplomaten. Dieser Personenkreis muss sich nach Einreise in eine 14-tägige, überwachte Selbstisolierung begeben.
 
Diese Regeln gelten auch für Reisende, die beabsichtigen, im Transit über ein Land mit über 1000 Infektionen einzureisen. 
Reisende, die über einen Drittstaat anreisen und sich nachweislich 14 Tage zuvor nicht in einem der vorgenannten Länder aufgehalten haben, kann die Einreise erlaubt werden. 

In Lagos, dem Hauptstadtbezirk einschließlich Abuja und dem Bundesstaat Ogun gelten wegen der COVID-19-Pandemie ganztägig umfassende Ausgangssperren. Diese sind vorerst befristet bis 13. April 2020, 23 Uhr lokaler Zeit.

Personen dürfen die eigene Wohnung außer zur Lebensmittelversorgung und zwecks medizinischer Behandlungen nicht verlassen. Größere Menschenansammlungen sind mit Ausnahme von Beerdigungen mit bis zu 20 Personen verboten.

Die Grenzen der genannten Bundesstaaten sind geschlossen. Ausnahmen existieren für Güter- und Treibstofftransporte sowie Personentransporte für Personengruppen mit wichtigen Aufgaben oder den Transport von Personen aus wichtigen medizinischen Gründen.  Militär und Polizei wurden mit der Durchsetzung der Maßnahmen zur Eindämmung der Epidemie beauftragt.

Mit Ausgangssperren und weiteren Grenzschließungen anderer Bundesstaaten muss auch kurzfristig gerechnet werden.