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Roller und Co brauchen ab 1. März neues Kennzeichen

Ab dem 1. März müssen alle Kleinkrafträder statt einem schwarzen ein blaues Versicherungskennzeichen tragen. Darauf weist der Versicherer HUK-Coburg hin. 

Ein korrektes Kennzeichen sei wichtig, denn ohne erlischt der Versicherungsschutz und man macht sich strafbar. Wer sein Kleinkraftrad erst später aus der Garage holt, wenn es wieder warm und sonnig ist, kann das Versicherungskennzeichen aber auch später kaufen. Die Prämienhöhe richtet sich, dann nach dem tatsächlichen Nutzungszeitraum. Wer beispielsweise erst ab Mai fährt, zahlt nicht für zwölf sondern für zehn Monate, also bis zum Ende des laufenden Verkehrsjahrs. Wo es die Kennzeichen gibt? Direkt bei der Versicherung.

Zu den Fahrzeugen, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen, gehören unter anderem Kleinkrafträder wie Mofas, Mopeds und Roller oder leichte Quads. Letztgenannte dürfen nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Kilometer pro Stunde fahren. Weniger bekannt ist laut der HUK-Coburg, dass es Pedelecs gibt, die ein Versicherungskennzeichen tragen müssen: Die sogenannten S-Pedelecs. Bei diesen schnellen Pedelecs wird die Motorunterstützung erst bei einer Geschwindigkeit von 45 Kilometern pro Stunde abgeschaltet und die Leistung des Motors liegt bei 500 Watt.


Foto: HUK-Coburg