veröffentlicht am Mittwoch, 3. Juli 2024
Magdeburg. Mit Beginn der neuen Kommunalwahlperiode hat das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt die Kommunal-Entschädigungsverordnung (KomEVO) geändert. Damit werden zum 1. Juli 2024 die Höchstbeträge für die Aufwandsentschädigungen, inklusive den Sitzungsgeldern, für ehrenamtliche Tätigkeiten in den Kommunen um rund 20 Prozent angehoben. Insbesondere die mehr als 10.000 ehrenamtlichen Mitglieder in den kommunalen Vertretungen und Ortschaften sowie die 114 ehrenamtlichen Bürgermeister können nun eine höhere Aufwandsentschädigung erhalten. Auch die vielen Freiwilligen in den Feuerwehren des Landes können höhere Aufwandsentschädigungen erhalten.
Dazu Kommunalministerin Dr. Tamara Zieschang (Foto): „Sowohl die ehrenamtlichen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker als auch unsere Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren setzen sich mit aller Kraft für unsere Heimat ein. Ich freue mich sehr, dass wir mit der Erhöhung der Höchstbeträge für die Aufwandsentschädigungen einen Beitrag zur Würdigung ihrer Tätigkeit leisten können und damit auch die Attraktivität des Ehrenamtes steigern.“
Die Höhe der Aufwandsentschädigung richtet sich vor allem nach der Einwohnerzahl und den sonstigen örtlichen Verhältnissen der jeweiligen Kommune. Die Aufwandsentschädigung dient dem Ersatz des besonderen Sachaufwandes, der den ehrenamtlich Tätigen entstehen kann. Dabei kann es sich beispielsweise um Aufwendungen für Verpflegung, Telekommunikation, Büromaterial oder Reisekosten handeln. Die konkrete Höhe für Sitzungsgelder und Pauschalen bestimmen die kommunalen Vertretungen in eigener Zuständigkeit innerhalb des durch die KomEVO gesetzten Rahmens. Mit der Anhebung der Höchstbeträge wird die Entwicklung der Verbraucherpreise der letzten fünf Jahre berücksichtigt.
Text: Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt
Foto: Laurene Chaperon