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Hannelore 23

Gesundheit-News: ZNS – Hannelore Kohl Stiftung fordert Impf-Priorisierung schädelhirnverletzter Menschen

23. Februar 2021

Das Corona-Virus belastet weltweit das Leben der Menschen. Die größten Hoffnungen bei der Bekämpfung der Pandemie ruhen derzeit auf dem mittel- und langfristig zu erreichendem Impfschutz. Die erklärte Strategie der Politik: „Die Schwächsten zuerst schützen“. Doch wer sind die Schwächsten? Wer wird bei der Vergabe priorisiert? Das Problem: Die Schwachen haben oft nicht die Kraft, ihre Interessen durchzusetzen.

Die ZNS-Fachleute erreichen täglich Hilferufe. Deshalb richtet die ZNS – Hannelore Kohl Stiftung eine klare Forderung an die Ständige Impfkommission (STIKO) sowie die Bundes- und Landesregierung(en): Menschen mit Schädelhirnverletzung und ihre pflegenden Angehörigen müssen priorisiert und besonders berücksichtigt werden! Die hirnverletzten Menschen haben einen hohen Schutzbedarf. Sie sind aufgrund der oft vorhandenen kognitiven Einschränkungen und ihrer extrem belasteten Alltagssituation nicht in der Lage, die für eine schnelle Impfung notwendige Einzelfallentscheidung durchzufechten.

Dazu erklärt die ZNS-Geschäftsführerin Helga Lüngen: „Der besondere Schutzbedarf ergibt sich aus den Folgen einer Hirnverletzung. Schädelhirnverletzte Menschen jeden Alters erleiden häufig ein Konglomerat von neuropsychologischen Beeinträchtigungen, welche die Fähigkeit zum Schutz, zur Erkennung und zum Umgang mit einer Corona-Infektion einschränken oder sogar verhindern.“

Die ZNS-Stiftung unterstützt schädelhirnverletzte Unfallopfer und pflegende Angehörige mit zahlreichen Angeboten. Insbesondere der interdisziplinäre, unabhängige Beratungsdienst und die ZNS Akademie begleiten die Betroffenen in allen Phasen der Nachsorge. Deshalb weiß das Expertenteam aus erster Hand: Oft sind Gedächtnisstörungen sowie Konzentrations- und Aufmerksamkeitsprobleme die Folgen einer Hirnverletzung. Dies führt dazu, dass Schutzmaßnahmen schlicht vergessen werden und damit auch die empfohlenen Schutzmaßnahmen (AHA+L-Regel) nicht angewandt werden können. Beeinträchtigte Sinneswahrnehmungen führen dazu, dass Corona-Symptome zu spät erkannt und behandelt werden. Der Verlust oder die Einschränkung von Sprache, auch Schriftsprache, verhindert, dass lebenswichtige Informationen aus den Medien und dem persönlichen Umfeld wahrgenommen, verstanden und umgesetzt werden.

Der Verlust der Impulskontrolle kann zu selbstschädigendem Verhalten führen. Mangelnder Antrieb und Initiativlosigkeit tragen gerade in dieser Zeit der Isolation zu Vereinsamung bis hin zur sozialen Verelendung bei und können eine Vielzahl von psychischen Erkrankungen auslösen. Besonders die massiv eingeschränkten Nachsorgeangebote sowie die fehlende Tagesstruktur sorgen für Folgeerkrankungen wie Depressionen, Angststörungen bis hin zu Suizidgedanken.

Die Verletzung des Gehirns als Schaltzentrale der eigenen Persönlichkeit, des Wissens, der Erfahrung und des Handelns führt demzufolge zu einem höheren Erkrankungsrisiko und sollte deshalb bei der Einstufung in die Prioritätenliste der Coronavirus-Impfverordnung unbedingt berücksichtigt werden.


Text / Foto: © ZNS – Hannelore Kohl Stiftung