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Mehr Opferrente für Verfolgte des DDR-Regimes

Samstag, den 14. Dezember 2019

Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR werden bessergestellt. Sie erhalten künftig eine höhere monatliche Zuwendung. Die neue gesetzliche Regelung trat am 29.11.2019 in Kraft.

Seit November 2019 wurded der Betrag der monatlichen besonderen Zuwendung für Opfer von SED-Unrecht (Opferpension) von 300 € auf 330 € erhöht. Wer bereits eine Opferpension vom Landesverwaltungsamt erhält, muss dafür keinen neuen Antrag stellen; die Umstellung erfolgt automatisch und von Amts wegen zum 01.02.2020. Die Nachzahlung für die Monate November 2019 bis Januar 2020 in Höhe von 90 € erfolgt Mitte Januar 2020. Um die Zahlung unbürokratisch zu gewährleisten, erfolgen keine einzelnen Benachrichtigungen. Empfänger von gekürzten Opferpensionen werden gesondert umgestellt.

Eine weitere Besserstellung erfolgt zudem bei rechtsstaatswidrigen Freiheitsentziehungen. Danach kann nunmehr bereits eine Opferpension bei einer rechtsstaatswidrigen Freiheitsentziehung von insgesamt 90 Tagen (vorher 180 Tagen) gewährt werden. Die Leistung beginnt frühestens einen Monat nach Antragseingang (auch formlos möglich). Für Rückfragen stehen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Standorten Halle (Tel-Nr. 0345/514-3143) und Magdeburg (Tel.-Nr. 0391/567-2457) gern während der Sprechzeiten zur Verfügung. Zudem können sich Betroffene auch per mail unter

StrRehaG@lvwa.sachsen-anhalt.de

an das Landesverwaltungsamt wenden.