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AWO Magdeburg: Mutterschutz während der Schwangerschaft

Dienstag, den 23. Juli 2019


Morgendliche Übelkeit, Kreislaufprobleme, Stimmungsschwankungen sowie ein stetig wachsender Babybauch sind nur einige Beschwerden mit denen sich schwangere Frauen auseinandersetzen müssen.

Hinzu kommen oft Fragen, wie sich das Leben in Zukunft ändern wird. Gerade in Bezug auf den Arbeitsplatz und die finanziellen Aspekte besteht oft Unwissenheit und somit Unsicherheit. Werdende Mütter können hier jedoch aufatmen, das Mutterschutzgesetz (MuSchG) regelt alle wichtigen Fragen. Während der Schwangerschaft besteht zum Beispiel ein besonderes Kündigungsverbot seitens des Arbeitgebers. Eine Kündigung ist damit rechtswidrig und unzulässig, auch in der Probezeit.

Des Weiteren muss sich vor allem der Arbeitgeber an die Regelungen des Mutterschutzgesetzes halten. Bereits vor Mitteilung einer Schwangerschaft muss dieser im Rahmen der allgemeinen arbeitsschutzrechtlichen Beurteilung der Arbeitsbedingungen auch Gefährdungen prüfen (s.g. Gefährdungsbeurteilung), denen eine schwangere und stillende Frau und deren Kind ausgesetzt ist oder sein kann, und ermitteln, ob mutterschutzrechtliche Schutzmaßnahmen erforderlich sind.

Ab dem Zeitpunkt, an dem die Arbeitnehmerin ihre Schwangerschaft mitgeteilt hat, ist der Arbeitgeber dann dazu verpflichtet, sie über die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung zu informieren und den Arbeitsplatz an die mutterschutzrechtlichen Bedingungen anzupassen, so dass für die werdende Mutter physisch und psychisch keine Gefahr besteht (z.B. durch das Verbot schwerer körperlicher Arbeit und dem Schutz vor schädlichen Einflüssen). Auch ein anderer geeigneter Arbeitsplatz für die Schwangere kann angeboten werden. Kann der Arbeitgeber die Umgestaltung des Arbeitsplatzes oder den Arbeitsplatzwechsel nicht realisieren, kann der Arbeitgeber ein betriebliches Beschäftigungsverbot ausschreiben. Die schwangere Arbeitnehmerin erhält weiterhin ihren Lohn. Auch der Arbeitgeber hat dadurch keinen finanziellen Nachteil, da er den gezahlten Lohn zu 100% von der Krankenkasse zurückerstattet bekommt.

Wer hilft bei Problemen? Wenn Sie Fragen rund um die Schwangerschaft und zu finanziellen Leistungen haben, steht Ihnen die AWO Beratungsstelle für Schwangerschafts- und Familienplanung zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter: 0391/4068050 und persönlich in der Thiemstr. 12 im AWO Haus der sozialen Dienste „Marie Arning“.