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2018 10 16 VV Mauer Hagen

Magdeburg: Verlängerung und Verschärfung des Teil-Lockdowns trifft viele Handwerksbetriebe sehr hart

Donnerstag, den 26. November 2020

Zum Bund-Länder Beschluss vom 25. November erklärt Hagen Mauer, Präsident der Handwerkskammer Magdeburg:

„Die Verlängerung und Verschärfung des Teil-Lockdowns ist der drohenden Überlastung des Gesundheitswesens geschuldet. Dieser Schritt trifft viele unserer Handwerksbetriebe unbestreitbar sehr hart. Doch auch um die hohen Quarantäneausfälle in den Betrieben zu verringern – viele sind bereits jetzt in ihrer Arbeitsfähigkeit stark beeinträchtigt -, ist eine weitere Phase gesellschaftsweiter Kontaktreduzierungen wohl nicht zu vermeiden.

Richtigerweise wurden jetzt „Dezemberhilfen“ in Aussicht gestellt. Allerdings müssen dieser Ankündigung auch rasch Taten folgen. Die Novemberhilfe hat gezeigt, wie schwierig es ist, alle vom Teil-Lockdown Betroffenen auf faire Weise einzubeziehen. Die dabei zutage getretenen Unzulänglichkeiten müssen nun zügig behoben werden, damit die Betriebe für den November und nun auch für die weiteren Schließzeiten auf Unterstützung setzen können.

Denn für viele Handwerksbetriebe, die unmittelbar oder mittelbar von den nun verlängerten Regelungen betroffen sind, verschärft sich die Lage zusehends: Das gilt etwa für unsere Lebensmittelhandwerker mit angeschlossener Gastronomie, für Messe- und Ladenbauer, für in Gastronomie und Hotellerie tätige Textil- und Gebäudereiniger, für Privatbrauer, für Veranstaltungsfotografen oder etwa auch für Kreativhandwerker, die bislang vom Marktgeschäft lebten. Sie brauchen dringend Unterstützung, um diese Zeit überstehen und ihren Betrieb aufrecht erhalten zu können. Wichtig ist zudem, schon jetzt die Regeln für die dritte Phase der Überbrückungshilfe festzulegen, die ab Januar vorgesehen ist.

Als Folge des verlängerten Teil-Lockdowns wird sich die Liquiditätssituation in vielen Betrieben zuspitzen. Es braucht daher zwingend weiter Liquiditätshilfen. Steuerrechtliche Corona-Erleichterungen wie vereinfachte, zinslose Stundungen, der Verzicht auf Säumniszuschläge sowie das Aussetzen von Vollstreckungsmaßnahmen sollten daher auch im kommenden Jahr weiter gelten. Zudem sollten für unsere Handwerksbetriebe die Möglichkeiten zum Verlustrücktrag substanziell ausgeweitet werden.

Bei den in das Ermessen der Länder gelegten Möglichkeiten zusätzlicher Maßnahmen in Hotspot-Regionen wird es wichtig sein, dass die spezifische Systemrelevanz zahlreicher handwerklicher Dienstleistungen vor Ort in die Ausgestaltung der Maßnahmen einfließt.

Für die Arbeitsfähigkeit unserer Handwerksunternehmer und ihrer Beschäftigten ist die Betreuung und Beschulung ihrer Kinder von zentraler Bedeutung. Deshalb müssen Bund und Länder alles tun, ebendiese Betreuung und Beschulung so umfassend wie möglich fortzusetzen. Die Bildungsstätten des Handwerks beschulen bereits seit Mai nach sehr strengen und vor Ort abgestimmten Hygiene- und Abstandskonzepten in kleineren Gruppengrößen. Sie müssen ihren Lehrbetrieb auf dieser Basis fortsetzen dürfen.

Hotline: Für von der Corona-Krise betroffene Handwerksbetriebe hat die Handwerkskammer die Hotline 0391 62680 eingerichtet. Sie ist montags bis donnerstags zwischen 7.30 und 16.30 Uhr und freitags zwischen 7.30 und 13 Uhr erreichbar.

Website: Unter www.hwk-magdeburg.de/corona hat die Handwerkskammer die wichtigsten Fragen und Antworten für Handwerker zusammengestellt.

Foto: Hagen Mauer © Handwerkskammer Magdeburg