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Magdeburger Ordnungsamt kontrolliert Durchsetzung der Landesverordnung

Dienstag, den 7. April 2020

Am Montag, 6. April 2020, wurden bis ca. 22:00 Uhr folgende Kontrollen durchgeführt: 145 Spielplätze, 196 Betriebs- und Gaststätten sowie 136 Grünflächen und Versammlungsorte. In der Funkzentrale des Ordnungsamtes gingen 72 Corona-bezogene Anrufe ein.
 
Im Laufe des gestrigen Tages wurden 36 Apotheken im Stadtgebiet auf die Einhaltung der Abstandsregelungen überprüft. Bei sechs Apotheken konnten leichte Verstöße festgestellt werden, die von den Mitarbeitenden behoben wurden. Insgesamt wurden 99 Gastrobetriebe kontrolliert. Hier wurde festgestellt, dass 76 geschlossen waren. Bei den 23 geöffneten Betrieben wurden drei Verstöße festgestellt, bei denen in den folgenden Tagen eine Nachkontrolle erfolgt.
 
Das schöne Wetter wurde von den Menschen ausgiebig genutzt, um sich draußen an der frischen Luft aufzuhalten; trotzdem hielten sich die Bürger*innen der Landeshauptstadt zum großen Teil an die Bestimmungen der Landesverordnung.
 
Dennoch weist die Landeshauptstadt Magdeburg erneut darauf hin, dass der Aufenthalt in der Öffentlichkeit zum Grillen oder für ein Picknick nach der Eindämmungsverordnung untersagt ist. Auch Ansammlungen von mehr als zwei Personen, die nicht in einem Haushalt leben, sind untersagt.
 
Auch in den folgenden Tagen werden die gemeinsamen Kontrollen zwischen Ordnungsamt und Polizei fortgeführt. Die Landeshauptstadt weist erneut darauf hin, dass Zuwiderhandlungen gegen die Landesverordnung Ordnungswidrigkeiten oder sogar Straftaten sind und dementsprechend geahndet werden.