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FKS

Hauptzollamt Magdeburg: Zoll geht gegen unerlaubten Aufenthalt und illegale Beschäftigung im Baugewerbe vor

Samstag, den 25. September 2021

Am Montag, dem 20.09.2021 vormittags wurde aufgrund eines anonymen Hinweises eine größere Baustelle im Stadtgebiet Magdeburgs durch 22 Einsatzkräfte des Hauptzollamtes Magdeburg - Finanzkontrolle Schwarzarbeit Magdeburg nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz geprüft.

Bei der Kontrolle wurden diverse Arbeitnehmer am und im Objekt bei Sanierungsarbeiten angetroffen. Es handelte sich hierbei um polnische, ukrainische sowie auch georgische Staatsangehörige.

Nach Prüfung der Ausweisdokumente der insgesamt acht ukrainischen beziehungsweise georgischen Staatsbürger wurde festgestellt, dass diese nicht über einen Aufenthaltstitel verfügten und eine Arbeitsaufnahme im Bundesgebiet nicht gestattet war. Ein georgischer Staatsbürger war zudem von der zuständigen Ausländerbehörde zur Festnahme ausgeschrieben. Nach den ersten Erkenntnissen wurde aufgrund des Verdachts des unerlaubten Aufenthalts im Bundesgebiet gegen jede Person ein Strafverfahren gemäß § 95 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) eingeleitet.

Im weiteren Verlauf wurden die nunmehr Beschuldigten in einem Strafverfahren unter Zuhilfenahme von Dolmetschern zur Sache vernommen und nach erfolgten Absprachen mit der Ausländerbehörde sowie der zuständigen Staatsanwaltschaft auf freien Fuß gesetzt.

Der illegale Aufenthalt ist nach § 95 AufenthG strafbewehrt und kann mit einer Geldstrafe o-der Haft bis zu einem Jahr sanktioniert werden. Die Ermittlungen dauern in allen Fällen noch an.


Symbolbild Finanzkontrolle Schwarzarbeit