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Magdeburg / ST: Anlegen von Brandfurchen und Brandschutzstreifen

19. Juli 2018

Vorsichtsmaßnahmen zur Reduzierung der Brandgefahr auf Feldern

 

Die derzeitige Trockenheit und Dürre macht unseren Landwirtinnen und Landwirten zu schaffen. Neben den existenziellen Problemen müssen sie sich auch der stetigen Bedrohung eines Feldbrandes stellen.

 

Brände können auf vielfältige Weise entstehen. Glasscherben in den Straßenböschungen, achtlos weggeworfene Zigarettenkippen aber auch heiß gelaufene Maschinen können einen Brand auslösen. Umso wichtiger ist es, wichtige Vorsichtsmaßnahmen zu treffen und auf den Ernstfall vorbereitet zu sein.

 

Durch das Anlegen von Brandfurchen und Brandschutzstreifen auf den abzuerntenden Feldern kann die Bedrohung eingedämmt werden. Bei Waldbrandgefahrenstufe vier und fünf ist dies sogar Pflicht. Auf Feldern mit einem Abstand von unter 30 Metern zu einem Wald muss unmittelbar nach Anschnitt des Getreides ein Pflugstreifen entlang des Waldes gezogen werden. Dies ist in der Waldbrandschutzverordnung festgelegt.

 

Auch sollten Bodenbearbeitungsgeräte wie Pflug und Grubber sowie Löschwasser und Feuerlöscher für den Ernstfall als Sofortmaßnahmen bereitstehen.