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Auszahlung der EU-Direktzahlungen an Landwirtinnen und Landwirte zum Jahresende abgeschlossen

Magdeburg. „Die Auszahlung der EU-Direktzahlungen an die Landwirtinnen und Landwirte in Sachsen-Anhalt ist erfolgreich zum Jahresende abgeschlossen worden. Dies ist ein großer Erfolg!“, erklärte Landwirtschaftsministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert (Foto). Planmäßig zum 29. Dezember 2017 wurden ca. 316 Millionen Euro auf die Konten von über 4.250 Landwirten überwiesen. Ihr besonderer Dank richtet sich dabei an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten, die trotz der EU-seitig geänderten Rahmenbedingungen und mit hohem persönlichem Einsatz dieses Zahlungsziel ermöglicht haben.

Knapp 98 Millionen Euro der Direktzahlungen fallen dabei auf die sogenannte Greeningprämie. Dafür müssen Landwirtinnen und Landwirte auf ihren Flächen bestimmte dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden, wie zum Beispiel die Anbaudiversifizierung, die Erhaltung des Dauergrünlands und das Vorhalten sogenannter ökologischer Vorrangflächen, einhalten. Diese Umweltleistungen haben die Landwirtinnen und Landwirte auf über 100 000 Hektar ihres Ackerlandes erbracht. Die bedeutendsten Flächenanteile nehmen der Anbau von Winterzwischenfrüchten (48.700 Hektar), und die Anlage brachliegender Flächen (25.000 Hektar) als ökologische Vorrangflächen ein. Sie dienen unter anderem dem Schutz vor Erosion und dem Erhalt der Artenvielfalt in der Natur.

Parallel zu den Direktzahlungen wurden 2017 über 41 Millionen Euro an Agrarumweltmaßnahmen an landwirtschaftliche Betriebe ausgezahlt. Dazu zählen rund 172.000 Euro für die Anlage von Blühstreifen, circa 11 Millionen Euro für alle Ökolandbaumaßnahmen und über vier Millionen Euro für sonstige Freiwillige Naturschutzleistungen wie extensive Grünlandbewirtschaftung oder Hamster fördernde Maßnahmen.

Hintergrund:

Ein weiterer Bestandteil der EU-Direktzahlungen sind Umverteilungs- und Junglandwirteprämien. Circa sieben Millionen Euro werden darüber durch Umverteilung zusätzlich an kleinere Betriebe für die ersten 46 Hektar und an Junglandwirte gewährt, die bei erstmaliger Beantragung nicht älter als 40 Jahre alt sind.