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Heute im Landtag: Haseloff appelliert an Sachsen-Anhalter Corona-Regeln zu befolgen

Dienstag, den 15. Dezember 2020

Mit einer Regierungserklärung im Landtag von Sachsen-Anhalt hat Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff um Verständnis für die von der Landesregierung beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus gebeten und zugleich an die Bürgerinnen und Bürger in Sachsen-Anhalt appelliert, die Maßnahmen zu befolgen.

„Nunmehr zählen das Verhalten und die Disziplin von uns allen, aller Bürgerinnen und Bürger Sachsen-Anhalts. Ich bitte Sie, helfen Sie mit, das Virus nachhaltig zurückzudrängen, das unser Leben nunmehr bereits ein Dreivierteljahr bestimmt. Sie können auch dazu beitragen, indem Sie auf nicht zwingende Reisen im Inland und im Ausland verzichten. Ebenso appelliere ich an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber uns in unserem Bemühen, dadurch zu unterstützen, dass Sie im Zeitraum vom 16. Dezember bis zum 10. Januar Betriebsferien ansetzen oder großzügige Home-Office-Lösungen ermöglichen. Lassen Sie uns diese Herausforderung gemeinsam bewältigen“, so Haseloff.

Der Ministerpräsident verwies darauf, dass sich die 7-Tage-Inzidenz in Sachsen-Anhalt seit Ende Oktober verdreifacht hat. Momentan seien die Versorgungsstrukturen zur Versorgung von Covid-19-Patienten zwar noch ausreichend, wenn der Zuwachs an Infektionen nicht gestoppt werde, sei im Januar jedoch mit einer deutlichen Verschlechterung zu rechnen.

„Ich bin mir durchaus bewusst, dass diese Regelung für viele Mitbürgerinnen und Mitbürger zur Folge hat, dass das Weihnachtsfest nicht in dem sonst gewohnten Rahmen stattfinden kann. Dies ist jedoch zwingend notwendig, wenn das Fest der Liebe, der Hoffnung und der Zuversicht nicht zum Katalysator für einen noch viel stärkeren Anstieg der Infiziertenzahlen und somit für eine deutliche Zunahme der Zahl verstorbener Mitmenschen werden soll“, erklärte Haseloff.

Die Rede im Wortlaut ...

Anrede,

als ich am 3. November vor Sie trat, um die Maßnahmen zu erläutern, die die Landesregierung kurz zuvor im Zusammenhang mit dem bundesweiten Teil-Lockdown beschlossen hatte, verwies ich darauf, dass Sachsen-Anhalt zu den bis dahin deutlich weniger von der Corona-Pandemie betroffenen Bundesländer zählte. 

Ich habe dabei jedoch zugleich gemahnt, dass die Entwicklung der Zahl der Neuinfizierten im Laufe des Oktobers zeigte, dass die zweite Welle der Pandemie auch Sachsen-Anhalt erfasst hatte. 

Die Landesregierung schloss sich aus diesem Grund auch der Auffassung der Bundeskanzlerin und der übrigen Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder an, dass es einer bundesweit einheitlichen Reduzierung der Kontakte um bestenfalls 75 Prozent bedurfte, um die zweite Welle zu brechen – also um die Zahl der täglichen Neuinfektionen deutlich zu senken.   

Mit dem Ziel, das Gesundheitssystem vor einer Überlastung zu bewahren, die Zahl der Covid-19-Toten so gering wie möglich zu halten, aber gleichzeitig Kitas und Schulen offenzuhalten und die Wirtschaft weitgehend unberührt zu lassen, wurde Ende Oktober entschieden, Eindämmungsmaßnahmen vor allem im Freizeitbereich umzusetzen. 

Hierzu zählten u.a. erste Kontaktbeschränkungen und das Verbot von größeren Feiern sowie die weitgehende Schließung der Gastronomie, von Sportstätten und von Kultur- und Freizeiteinrichtungen für die Öffentlichkeit.

Bezüglich der zu diesem Zeitpunkt in Sachsen-Anhalt vorherrschenden Pandemielage, waren diese Schritte angemessen. Eine deutlich strengere Eindämmungspolitik wäre mit Sicherheit nicht verhältnismäßig gewesen, wiesen damals doch mehr als zwei Drittel der Kreise und kreisfreien Städte noch 7-Tage-Inzidenzen unter 50 auf. Das heißt, innerhalb einer Woche gab es dort weniger als 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern. In Dessau-Roßlau lag die Inzidenz zu diesem Zeitpunkt sogar unter 10. 

Der so genannte Teil-Lockdown in Sachsen-Anhalt wurde – wie in den anderen Bundesländern auch – Anfang Dezember nochmals verschärft, da es bis Ende November nicht gelungen war, die Welle zu brechen. Seitdem sind die persönlichen Kontakte auf vier weitere Personen im Alter über 14 Jahren begrenzt.

Heute – eineinhalb Monate nach Beginn des Teil-Lockdowns – müssen wir uns eingestehen, dass die Maßnahmen nicht ausgereicht haben, die täglichen Fallzahlen nachhaltig zu senken. Ein wesentlicher Faktor war hier die Entwicklung eines hohen Infektionsgeschehens in benachbarten Bundesländern mit der Herausbildung von Corona-Hotspots. Angesichts hoher Mobiliät, sowohl im beruflichen wie privaten Bereich, kann es nicht gelingen, sich hier völlig abzukoppeln. Sachsen-Anhalt ist keine Insel. Es ist in einigen Bundesländern inzwischen zwar gelungen, die Neuinfektionen auf einem hohen Niveau zu stabilisieren, in anderen steigen die Zahlen jedoch weiter an. 

Zu diesen Ländern gehört auch Sachsen-Anhalt. Die 7-Tage-Inzidenz hat sich im Vergleich zur Situation Ende Oktober, als der Teil-Lockdown beschlossen wurde, hierzulande verdreifacht. 

Mit einer 150er Inzidenz hat sich Sachsen-Anhalt dem bundesdeutschen Durchschnitt stark angenähert. Alle Kreise oder kreisfreien Städte in Sachsen-Anhalt übersteigen die Inzidenz von 50, bis zu der eine Kontaktnachverfolgung gut möglich ist, deutlich. 

Derzeit sind in unserem Land über 6.800 Personen mit Covid-19 infiziert. Das sind mehr als ein Drittel aller seit März infizierten Personen in unserem Land. 290 unserer Mitmenschen sind nach einer Covid-19-Infektion bereits verstorben. Bei den von mir genannten Fallzahlen müssen wir leider davon ausgehen, dass diese Zahl in den kommenden Tagen weiter steigen wird. 

Momentan wird zwar seitens des Pandemiestabes eingeschätzt, dass die Strukturen, die in Sachsen-Anhalt zur Versorgung von Covid-19-Patienten aufgebaut wurden, noch ausreichen. Hochrechnungen in den Januar hinein zeigen jedoch, dass sich dieses Lagebild deutlich verschlechtern würde, wenn der Zuwachs an Neuinfektionen nicht nachhaltig gestoppt wird. 

Ohne dies würden jedoch nicht nur die Kapazitätsgrenzen der Intensivstationen erreicht werden. Vielmehr wäre bereits zuvor die Handlungsfähigkeit der betroffenen Einrichtungen durch pandemiebedingte Personalausfälle gefährdet. So lautet auch der deutliche Hinweis, den die ärztlichen Direktoren der Kliniken aus Halle Ende vergangener Woche gegeben haben.

Der Umstand, dass die Schwelle von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb der vergangenen Wochen von keinem Bundesland nur ansatzweise unterschritten wird und die meisten vielmehr sogar die 150er-Inzidenz überschreiten, ließ der Bundeskanzlerin und den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder keine andere Wahl, am vergangenen Sonntag weitergehende, deutlich schärfere Eindämmungsmaßnahmen zu beschließen, die zunächst bis zum 10. Januar 2021 gelten sollen. 

Die Landesregierung hat sich darauf verständigt, diese Maßnahmen entsprechend des Beschlusses vom Sonntag umzusetzen. Durch die deutliche Verringerung der Kontaktmöglichkeiten soll es nunmehr auch in Sachsen-Anhalt gelingen, die Zahl der täglichen Neuinfektionen wieder auf ein beherrschbares Niveau abzusenken.

Zu diesen Maßnahmen zählt die Schließung des Einzelhandels. Hiervon ausgenommen sind u.a. der Lebensmitteleinzelhandel, Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Abhol- und Lieferdienste, die Getränkemärkte, Reformhäuser sowie der Großhandel. 

Weiterhin öffnen dürfen auch Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz- und Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen und Waschsalons, Zeitungsverkaufsstellen, der Bucheinzelhandel, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte und der Weihnachtsbaumverkauf.

Es gilt zudem ein Verkaufsverbot für pyrotechnische Erzeugnisse sowie ein Verbot von An- und Versammlungen sowie ein Böllerverbot an publikumsträchtigen Plätzen zum Jahreswechsel.

Auch die körpernahen Dienstleistungen werden deutlich beschränkt. Bis zum 10. Januar werden nur noch diejenigen Leistungen erlaubt sein, die medizinisch notwendig sind. Friseurbetriebe, Tatoostudios und ähnliche Einrichtungen bleiben dagegen geschlossen.

Der Bund und die Länder wissen natürlich um die Herausforderungen, die mit diesen zusätzlichen Eingriffen in die wirtschaftlichen Aktivitäten der betroffenen Unternehmen verbunden sind. Daher soll für die hiervon Betroffenen u.a. die ursprünglich erst für den Jahresbeginn geplante Überbrückungshilfe III vorgezogen werden. Der Bund schätzt die allein hierdurch bis zum 10. Januar 2021 notwendigen Mehrkosten auf über 10 Mrd. Euro. 

Von dem verschärften Lockdown sind ab morgen auch die Schulen und Kitas betroffen. Für Schülerinnen und Schüler bis zur Klasse 6 sowie für Schüler an Förderschulen wird ab morgen die Präsenzpflicht ausgesetzt. Kinder, die anderweitig betreut werden können, müssen bzw. sollten in diesem Jahr die Schule nicht mehr besuchen. 

Für all diejenigen, für die die Betreuung nicht privat gewährleistet werden kann, steht die Schule bis einschließlich Freitag offen. Für Schüler der Klassenstufen 7 bis 13 sowie an berufsbildenden Schulen wird es ab morgen Distanzunterricht geben. Ausgenommen davon sind abschlussrelevante Klassen sofern für diese Prüfungen anstehen.

Die Kitas im Land werden ab morgen nur noch eine Notfallbetreuung vorhalten. Bis einschließlich Freitag ist hierzu noch keine Arbeitgeberbescheinigung bezüglich einer Tätigkeit in so genannten systemrelevanten Bereichen erforderlich. Ich appelliere an dieser Stelle jedoch an die betreffenden Eltern, dass sie dort wo es möglich ist, bereits ab morgen auf einen Kita-Besuch ihrer Kinder verzichten. Ab dem 21. Dezember wird in den Kitas die Notfallbetreuung nur noch für Kinder von Eltern vorgehalten, die nachweislich in systemrelevanten Bereichen beschäftigt sind und ihre Kinder nicht anderweitig betreuen lassen können.

Bezogen auf die im Beschluss vom Sonntag festgelegten Regelungen für den Pflegebereich ist Sachsen-Anhalt diesen Schritt bereits Ende vergangener Woche gegangen, um der Bildung neuer Hotspots in Alten- und Pflegeheimen deutlicher entgegenzutreten. Mit der hierzulande bereits geltenden Testpflicht für Besucher und Personal in diesen Heimen sowie mit den nunmehr enger gefassten Besuchsregeln sollen insbesondere die vulnerabelsten unter unseren Mitbürgern besser geschützt werden.

Auch in Gottesdiensten in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie bei Zusammenkünften anderer Glaubensgemeinschaften soll die Infektionswahrscheinlichkeit weiter gesenkt werden. Die Landesregierung befindet sich diesbezüglich in einem engen Austausch mit den jeweiligen Glaubensgemeinschaften. So soll beispielsweise in den Gotteshäusern auf den gemeinsamen Gesang verzichtet werden.

Die Landesregierung hat zudem die Landkreise und kreisfreien Städte nunmehr befähigt, auf besondere Entwicklungen auf dem Wege von Verordnungen selbstständig weitergehende Maßnahmen zur Covid-19-Eindämmung festzulegen. 

Bei vielen Menschen in unserem Land hat der Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom Sonntag auch deshalb große Beachtung gefunden, weil darin Festlegungen zu den Ausnahmen hinsichtlich der Beschränkung privater Kontakte über die Weihnachtszeit getroffen wurden.

Neben der Verlängerung der bereits ab 1. Dezember geltenden Beschränkung von Zusammenkünften auf maximal 5 Personen haben sich die Länderchefs und die Kanzlerin am Sonntag darauf geeinigt, vom 24. bis zum 26. Dezember auch Treffen mit bis zu 4 weiteren Personen aus anderen, zahlenmäßig nicht begrenzten Haushalten zuzulassen. Dieser Festlegung ist die Landesregierung in der Eindämmungsverordnung für Sachsen-Anhalt gefolgt, wenngleich sie diese nicht vollständig ausschöpft.

Es wird neben der bestehenden Regelung an diesen drei Tagen möglich sein, sich über den eigenen Hausstand hinaus mit bis zu 4 weiteren Personen aus dem engsten Familienkreis aus jedoch höchstens zwei weiteren Hausständen zusammenzufinden. 

Hierzu zählen Ehegatten, Lebenspartner sowie Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige. Kinder unter 14 Jahren, die mit einer dieser Personen direkt verwandt sind, werden sowohl bei der allgemeinen Regelung als auch bei der Sonderregelung zum Weihnachtsfest nicht mitgezählt.

Ich bin mir durchaus bewusst, dass diese Regelung für viele Mitbürgerinnen und Mitbürger zur Folge hat, dass das Weihnachtsfest nicht in dem sonst gewohnten Rahmen stattfinden kann. Dies ist jedoch zwingend notwendig, wenn das Fest der Liebe, der Hoffnung und der Zuversicht nicht zum Katalysator für einen noch viel stärkeren Anstieg der Infiziertenzahlen und somit für eine deutliche Zunahme der Zahl verstorbener Mitmenschen werden soll. 

Wir Sachsen-Anhalter wollen möglichst um keinen Verwandten, um keine Freundin, um keinen Nachbarn und um keinen Kollegen trauern müssen, der oder die an Covid-19 verstorben sind, weil das Virus zum Fest durch das Land, die Haushalte und Altersgruppen getragen wurde.

In diesem Zusammenhang möchte ich vielmehr an alle Bürgerinnen und Bürger Sachsen-Anhalts appellieren, die Grenze des Erlaubten nicht auszureizen, wenn dies möglich ist. Dies gilt einerseits vor dem Fest, wenn es darum geht, durch eine individuelle Reduktion der Kontakte und durch besondere Vorsicht die Wahrscheinlichkeit zu senken, zu den Feiertagen selbst jemanden anstecken zu können. 

Andererseits sollte sich jeder auch in Bezug auf private Zusammenkünfte zum Fest die Frage stellen, welche Risiken mit der gemeinsamen Feier für sich selbst und für seine Lieben einhergehen. Mitunter hilft ein weitergehender Verzicht zum Fest, schwere Schicksalsschläge im Verwandten- und Bekanntenkreis zu vermeiden.

Anrede,

wenn ich vom Fest der Hoffnung und der Zuversicht sprach, dann steht auch dieses Weihnachtsfest bei all den Beschränkungen und trotz der vielerorts auch wahrnehmbaren Sorge um Verwandte und Freund nicht im Widerspruch dazu. 

Ende Dezember wird die Europäische Arzneimittel-Agentur aller Voraussicht nach am Ende eines regulären Prüfverfahrens den ersten Covid-19-Impfstoff für die Europäische Union zulassen. Der Bund und die Länder sind vorbereitet, dann zeitnah mit den ersten Impfungen zu beginnen. Zudem stehen seit einigen Wochen nunmehr Antigen-Schnelltests in einem nennenswerten Umfang zur Verfügung.

Aber auch wenn ein Impfstoff bald zur Verfügung stehen wird, so ist es doch trotzdem oder besser gerade deswegen notwendig, dass, wir diesen nunmehr beschlossenen Lockdown konsequent umsetzen. Wir müssen die zweite Pandemiewelle nachhaltig brechen. Nur dann besteht die Chance, im Verbund mit den zur Verfügung stehenden Impfstoffen Erfolge im Kampf gegen die Pandemie erzielen zu können. 

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder beraten am 5. Januar 2021 erneut. Die Landesregierung wird im Nachgang dieser Besprechung beraten, an welchen Eindämmungsmaßnahmen nach dem 10. Januar in unserem Land festgehalten werden soll.  
Nunmehr zählen das Verhalten und die Disziplin von uns allen, aller Bürgerinnen und Bürger Sachsen-Anhalts. Ich bitte Sie, helfen Sie mit, das Virus nachhaltig zurückzudrängen, das unser Leben nunmehr bereits ein Dreivierteljahr bestimmt. Sie können auch dazu beitragen, indem Sie auf nicht zwingende Reisen im Inland und im Ausland verzichten. Ebenso appelliere ich an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber uns in unserem Bemühen, dadurch zu unterstützen, dass Sie im Zeitraum vom 16. Dezember bis zum 10. Januar Betriebsferien ansetzen oder großzügige Home-Office-Lösungen ermöglichen. Lassen Sie uns diese Herausforderung gemeinsam bewältigen und bleiben Sie gesund!