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Landesregierung billigt Ausführungsgesetz zum Pflegeberufegesetz für Sachsen-Anhalt

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Dienstag, den 13. August 2019

In ihrer heutigen Kabinettssitzung billigte die Landesregierung den Entwurf des Ausführungsgesetzes zum Pflegeberufegesetz. Damit sind die Voraussetzungen für eine Befassung in der Augustsitzung des Landtages von Sachsen-Anhalt geschaffen.

Bildungsminister Marco Tullner (Foto): „Die bisher getrennt geregelten Pflegeausbildungen werden zu einem neuen Ausbildungsberuf zusammengeführt. Die künftige Generalistik ermöglicht eine anspruchsvolle und moderne Ausbildung.“

Das Bundesgesetz zur Reform der Pflegeberufe vom 17. Juli 2017 überführt die bisherigen gesonderten Ausbildungen in der Gesundheit- und Krankenpflege, der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege und der Altenpflege in eine künftig einheitliche Ausbildung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann.

Der vorliegende Gesetzentwurf beinhaltet Rechtsvorschriften für die Pflegeschulen in Sachsen-Anhalt, Übergangsvorschriften zum Lehrkräfteeinsatz und Vorgaben zur Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte sowie Regelungen zu Ausbildungsabschlüssen.

Für die Ausführung in Sachsen-Anhalt sind landesgesetzliche Regelungen notwendig, die das Ausführungsgesetz beschreibt.

Auch die vom Bund erlassene Ausbildungs- und Prüfungsverordnung und die Ausbildungsfinanzierungsverordnung beinhalten Vorschriften, die durch Landesrecht konkretisiert werden müssen.