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SAN Heute

Ein Logo für das Grüne Band in Sachsen-Anhalt

Dienstag, den 11. Juni 2019


„Vom Todesstreifen zur Lebenslinie“: Das Grüne Band in Sachsen-Anhalt soll als Nationales Naturmonument ausgewiesen werden. Die Erinnerungskultur und der einzigartige Biotopverbund mit seltenen Tier- und Pflanzenarten entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze stehen dabei gleichermaßen im Mittelpunkt.

Damit sich alle Aktivitäten am Grünen Band unter einem Dach wiederfinden können, hat das Umweltministerium die Entwicklung eines Logos in Auftrag gegeben. Eine Jury - bestehend aus dem Vorsitzenden des Kuratoriums für das Grüne Band, der Umweltministerin und Vertreterinnen der Staatskanzlei und des Ministeriums für Kultur – haben den Entwicklungsprozess eng begleitet und sich für das vorliegende Logo entschieden:




Umweltministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert sagte zur Vorstellung des Logos: „Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft bilden eine Einheit im Nationalen Naturmonument. Der graue Todesstreifen wird überlagert von der grünen Lebenslinie. Mit diesem Logo wollen wir eine einheitlich Marke etablieren, unter der sich die vielen verschiedenen Aktivitäten am Grünen Band in Sachsen-Anhalt bündeln lassen.“

Das Logo wurde von der Agentur „atelier42“ aus Halle entwickelt. Der Markenname lautet „Nationales Naturmonument Sachsen-Anhalt“. Darunter steht der Claim „Vom Todesstreifen zur Lebenslinie“, der den Namen inhaltlich präzisiert. Das Wort „Todesstreifen“ erinnert an das historische Geschehen an der ehemaligen Grenze. Die Erinnerung soll für nachkommende Generationen wachgehalten werden. Der graue Streifen symbolisiert diesen Teil des Grünen Bandes in Sachsen-Anhalt. Der grüne Streifen steht für die einzigartige Natur, die sich über die Jahrzehnte entlang des Grenzverlaufs entwickeln konnte. Das Nationale Naturmonument wird sowohl die Relikte der Erinnerung und als auch den Biotopverbund besonders schützen, erhalten und entwickeln.

Das Logo wird von der Landesregierung ab sofort verwendet. Die Nutzung für andere Akteure wird eine Verordnung regeln, nachdem das Gesetz in Kraft getreten ist.