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SAN Heute

Kultur ans Netz geht in die zweite Runde: Anträge können gestellt werden

Mittwoch, den 7. April 2021

Seit heute können Kulturschaffende in Sachsen-Anhalt Anträge für die Neuauflage des Stipendienprogramms „Kultur ans Netz“ bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) stellen. Mit dem Programm gewährt das Land Kulturschaffenden für das Erstellen einer künstlerischen Leistung einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 1.500 Euro monatlich, für die Dauer von bis zu drei Monaten.

„Der Landtag hat uns ermöglicht, weitere 4,5 Mio. Euro für die Wiederauflage des Stipendienprogramms einzusetzen. Die Corona-Krise ist zwar noch nicht vorbei, aber wir haben die große Hoffnung, dass sich der Horizont am Kulturhimmel zum Sommer hin deutlich aufhellt. Das Programm gibt bis zu 1000 Kunstschaffenden aus Sachsen-Anhalt die Möglichkeit, sich auf ihren künstlerischen Schaffensprozess zu konzentrieren, damit sie beim Neustart der Kultur das Publikum mit neuen Ideen überraschen. Ich bin mir sicher, dass sich viele Menschen - so wie ich persönlich auch - sehnsüchtig auf die Wiedereröffnung des Kulturbetriebes freuen. Darauf bereitet dieses Programm vor“, so Staats- und Kulturminister Rainer Robra.

Die Anträge können bis 5. Juni 2021 per Onlineverfahren bei der IB gestellt werden.

Dazu Marc Melzer, Geschäftsleiter der Investitionsbank Sachsen-Anhalt: „Sachsen-Anhalts Kulturschaffende haben mit der Teilnahme am Stipendium in der ersten Runde vielfältig Kreativität bewiesen. Mit der Neuauflage erhöht das Land die monatliche Förderung. Als IB freuen wir uns, dieses Programm weiterhin zu begleiten – als direkter Ansprechpartner und mit Online-Beantragung.“

Die Neuauflage des Stipendienprogramms „Kultur ans Netz“ richtet sich an Künstlerinnen und Künstler, die hauptberuflich in den Sparten Musik, Bildende Kunst, Medienkunst, Darstellende Kunst, Literatur und intermedialen Kunstformen tätig sind. Gefördert werden Projekte und Maßnahmen von freiberuflich tätigen Kulturschaffenden, die im Zuge der Einschränkungen zur Bewältigung der Corona-Pandemie ihren künstlerischen Tätigkeiten nicht nachgehen konnten.

Zuwendungsvoraussetzungen sind u. a. ein Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt sowie der Nachweis einer freischaffenden hauptberuflichen künstlerischen Tätigkeit durch die Mitgliedschaft in der Künstler- und Sozialkasse (KSK) oder die Vorlage einer künstlerischen Vita. Darüber hinaus ist ein Kurzkonzept, aus dem das künstlerische Vorhaben hervorgeht, einzureichen. Eine Auswahl der künstlerischen Arbeit, die im Rahmen des Stipendienprogramms entsteht, wird nach Abschluss des Programms auf der Website der Landesregierung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Weitere Informationen zu der Online-Antragsstellung können der Website der Investitionsbank Sachsen-Anhalt https://www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/kreativ-sein/kultur-ans-netz entnommen werden.