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Bundesrat macht Weg frei für Kohleausstieg

Plenarsitzung des Bundesrates am 03.07.2020

Der Bundesrat hat am 3. Juli 2020 den Weg freigemacht für den kurz zuvor vom Bundestag beschlossenen Kohleausstieg. Damit steht fest: Die Stein- und Kohlekraftwerke in Deutschland werden bis 2038 stillgelegt.

Bis 2038 werden Stein- und Kohlekraftwerke stillgelegt

Das Gesetz bestimmt den genauen Zeitplan für das Abschalten der Werke. Bis 2022 soll der Anteil der Kohleverstromung durch Stein- und Braunkohle auf jeweils 15 Gigawatt reduziert werden. Bis 2030 folgen weitere Reduktionen: Auf rund acht Gigawatt-Leistung bei der Steinkohle und neun Gigawatt-Leistung bei der Braunkohle. Die Verringerung soll kontinuierlich erfolgen: In Jahren, in denen weniger Braunkohlewerke vom Netz gehen, sind mehr Steinkohlewerke stillzulegen.

Konkreter Zeitpunkt für Braunkohlewerke

Das Abschalten der jeweiligen Braunkohlekraftwerke erfolgt zu konkreten Zeitpunkten über vertragliche Vereinbarungen mit den Betreibern. Für deren Entschädigung stehen insgesamt 4,35 Milliarden Euro zur Verfügung.

Das Ende der Steinkohle: Je früher desto besser

Steinkohlekraftwerke werden über Ausschreibungsverfahren stillgelegt werden. Die genauen Rahmenbedingungen für die Steinkohle waren bis zuletzt umstritten. Entgegen dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung hat der Bundestag beschlossen, dass sich Steinkohle-Betreiber bis 2027 auf Ausschreibungen bewerben können, um ihre Werke gegen Entschädigung abzuschalten. Bisher war dies nur bis 2026 geplant.

Höchstpreise für Ausschreibungen angepasst

Die Höchstpreise für die Ausschreibungen hat der Bundestag entsprechend angepasst. Grundsätzlich gilt: Je früher die einzelnen Werke abgeschaltet werden, desto höher fällt die Entschädigung aus. Ab 2031 erfolgt die Stilllegung dann per Gesetz. Für junge Steinkohleanlagen gibt es zudem eine Härtefallregelung. Die Vorgaben für die Steinkohle gelten nach dem Bundestagsbeschluss auch für Braunkohle-Kleinanlagen.

Entschädigung für ältere Beschäftigte

Beschäftige im Tagebau oder in einem Kohlekraftwerk erhalten nach dem Gesetzesbeschluss ein Anpassungsgeld, wenn sie ihren Arbeitsplatz verlieren und mindestens 58 Jahre alt sind. Die Auszahlung läuft bis zum Eintritt in die Rente, längstens über fünf Jahre. Beschäftigte, die vorzeitig in Rente gehen, können einen Ausgleich für Rentenabschläge erhalten.

Kompensationen für Strompreisanstieg

Ebenfalls geregelt werden Kompensationen für den Anstieg von Strompreisen, der auf den Kohleausstieg zurückzuführen ist. Damit die dauerhafte und möglichst kostengünstige Energieversorgung sichergestellt bleibt, müssen die Auswirkungen des Kohleausstiegs laut Gesetzesbeschluss regelmäßig überprüft werden. Dabei geht es insbesondere um die Aspekte Versorgungssicherheit und Entwicklung der Strompreise.

Zertifikate sind zu löschen

Weitere Bestimmungen betreffen Emissionszertifikate, die durch das Stilllegen von Kraftwerken frei werden: Sie sind zu löschen. Dadurch soll die Kohlemaßnahme auch europäisch eine positive Wirkung entfalten.

Weiterentwicklung der Kraft-Wärme-Kopplung

Darüber hinaus sieht der Gesetzesbeschluss eine Verlängerung und Weiterentwicklung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes vor. Kraftwerksbetreiber sollen Anreize bekommen, von Kohle auf flexible und klimafreundlichere Stromerzeugung umzurüsten. Hierfür wird der Kohleersatzbonus für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen auf Kohlebasis umgestaltet und erhöht. Die konkrete Ausgestaltung des Kohlebonus hat der Bundestag noch einmal differenziert.

Gesetzlich festgeschrieben: 65 Prozent-Ziel

Eine weitere Änderung, die auf den Beschluss des Bundestages zurückgeht: Das Ziel, bis 2030 65 Prozent des Energieverbrauchs aus Erneuerbaren Energien zu beziehen, ist nun gesetzlich festgeschrieben.

Unterzeichnung, Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Danach kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll überwiegend am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.