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Sachsen-Anhalt-News: Kinderförderungsgesetz: Qualität und Finanzierung müssen gesichert sein

Freitag, den 13. November 2020

Zur heutigen Vorstellung eines Prüfberichts des Landesrechnungshofes zur Finanzierung der Betreuung in Kindertageseinrichtungen bzw. zum Kinderförderungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt erklärt der sozialpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull (Foto):

„Als CDU-Landtagfraktion sind wir dem Landesrechnungshof dafür dankbar, dass er in seinem Prüfbericht zum Kinderförderungsgesetz nicht nur die finanziellen Aspekte in den Blick genommen hat, sondern auch die Qualität. Seine Analyse, dass Qualitätsverbesserungen prioritär vor weiteren Entlastungen für die Eltern finanziert werden sollen, unterstützen wir. Dies war auch das Ergebnis einer Bürgerumfrage unserer Fraktion im Sommer dieses Jahres.

Kritisch angemerkt wird im Bericht, dass das Land einen immer höheren Finanzierungsanteil für eine grundsätzliche kommunale Pflichtaufgabe übernimmt. Hierzu sehen wir Redebedarf mit den Kommunen. Bei den Gesprächen müssen aber auch die freien Träger von Kindertageseinrichtungen beteiligt werden.

Sachsen-Anhalt bietet im Vergleich aller Bundesländer den umfangreichsten Betreuungsanspruch im Bereich Krippe, Kita und Hort. Wenn wir diesen Anspruch halten wollen, bedarf es einer politischen Debatte wie wir gleichzeitig eine gute Betreuungsqualität und die Finanzierbarkeit sicherstellen wollen. Diese Debatte soll nicht nur im Hinblick auf kommende Landeshaushalte geführt werden.

Wir verstehen die Ergebnisse des Prüfberichts des Landesrechnungshofes als wertvolle Anregung für weitere Debatten zur Kinderbetreuung in Sachsen-Anhalt.“