Karlsruhe (dts Nachrichtenagentur/MDN) - Das
Bundesverfassungsgericht gibt vorerst grünes Licht für die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Krankenhäusern
und Pflegeeinrichtungen. Das letzte Wort ist in der Sache noch nicht
gesprochen, ein entsprechender Eilantrag gegen die Umsetzung wurde aber
abgelehnt.
Zwar sei die Verfassungsbeschwerde nicht offensichtlich
unbegründet, allerdings verlange das
Gesetz den Betroffenen "nicht unausweichlich ab, sich impfen zu
lassen", wie es zur Begründung
hieß.
"Für
jene, die eine Impfung vermeiden wollen, kann dies zwar vorübergehend mit einem Wechsel der bislang ausgeübten Tätigkeit oder des
Arbeitsplatzes oder sogar mit der Aufgabe des Berufs verbunden sein. Dass die
in der begrenzten Zeit bis zur Entscheidung über
die Verfassungsbeschwerde möglicherweise eintretenden beruflichen Nachteile
irreversibel oder auch nur sehr erschwert revidierbar sind oder sonst sehr
schwer wiegen, haben die Beschwerdeführenden
jedoch nicht dargelegt". Wirtschaftliche Nachteile, die Einzelnen durch
den Vollzug eines Gesetzes entstehen, seien "grundsätzlich nicht geeignet,
die Aussetzung der Anwendung von Normen zu begründen", so die Verfassungsrichter (Beschluss
vom 10. Februar 2022, 1 BvR 2649/21).
Text / Foto: dts / pixabay