header-placeholder


image header
image
bgh 20132

Urteil gegen den sog. "Laserman" rechtskräftig

Mittwoch, den 28. November 2018


Der BGH hat ein Urteil des LG Frankfurt bestätigt, das einen als "Laserman" bekannt gewordenen Schweden zu lebenslanger Haft verurteilt und zudem Sicherungsverwahrung angeordnet hatte, weil er im Februar 1992 im Frankfurter Westend eine Garderobiere mit einem Kopfschuss getötet hatte.

Das LG Frankfurt hatte den Angeklagten wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und seine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet. Nach den Feststellungen des Landgerichts war der schwedische Angeklagte bereits 1995 in seinem Heimatland wegen Mordes und neunfachen versuchten Mordes aus fremdenfeindlichen Motiven sowie wegen zahlreicher Banküberfälle zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der wegen seiner Tatausführung als "Lasermann" in der Presse bekannt gewordene Angeklagte – er hatte für seine Anschläge ein Gewehr mit einer Laserzielvorrichtung benutzt – hielt sich während seiner Flucht vor der schwedischen Strafverfolgung u.a. in Deutschland auf. Hier verfolgte er am frühen Morgen des 23.02.1992 eine Frau und tötete sie heimtückisch, indem er ihr aus kürzester Distanz seitlich in den Kopf schoss. Zur Verurteilung kam diese Tat erst am 21.02.2018, weil der in Schweden inhaftierte Angeklagte erst Ende 2016 nach Deutschland ausgeliefert worden war. Gegen dieses Urteil hat der Angeklagte unbeschränkt Revision eingelegt und die Verletzung formellen und materiellen Rechts beanstandet.

Der BGH hat die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen.

Nach Auffassung des BGH enthält das angefochtene Urteil des LG Frankfurt keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil.

Vorinstanz
LG Frankfurt, Urt. v. 21.02.2018 - 5/22 Ks - 3390 Js 22158/93


Quelle: BGH Nr. 178/2018 v. 27.11.2018