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Polizeirevier Stendal: Aktuelle Polizeimeldungen

Dienstag, den 26. Januar 2021


Gasflaschen gestohlen (Titelfoto/Polizei)

Stendal, Gneisenaustraße,18.12.2020-18.01.2021

Ein Mitarbeiter eines Renovierungs-Discounters aus Stendal zeigt den Diebstahl von drei kleinen Gasflaschen an. Am 28.12.2020 wurde die Inventur durchgeführt und ein Bestand an Gasflaschen notiert. Am 18.01.2020 wurde festgestellt, dass drei dieser Gasflaschen fehlen. Die Gasflaschen befanden sich in einem mit Schloss gesicherten Container, zu dem nur Mitarbeiter einen Zugriff haben. Der Container wurde nun abgebaut, um weiteren Schaden abzuwenden. Der Schaden beläuft sich auf ca.200 Euro.


Gewalttätige Auseinandersetzung zwischen alkoholisierten Lebenspartnern

Hansestadt Havelberg, Vehlgast-Kümmernitz, 25.01.2021, 18:54 Uhr

Am Montagabend kam es in Vehlgast-Kümmernitz zu einem handfesten Streit zwischen einem 34-Jährigen Mann und seiner vier Jahre jüngeren Lebensgefährtin. Über den Polizeinotruf teilte der Mann mit, dass die Frau nach einem Streit nun in der Wohnung randaliert und mit Gegenständen nach ihm wirft. Die 30-Jährige soll versucht haben ihm eine Glasflasche auf den Kopf zu schlagen. Er wich dem Angriff aus und brachte seine Frau zu Boden. Diese konnte sich zum Nachbarn retten. Bei Eintreffen der Polizei wurden beide Parteien angetroffen, bei der Frau wurden Würgemale am Hals festgestellt. Beide Personen waren alkoholisiert. Die Frau wurde zur weiteren medizinischen Untersuchung ins Krankenhaus verbracht.


Unfallflucht

Stendal, Tangermünder Straße, 25.01.2021, 14Uhr

Eine 80-Jährige Frau touchierte am Montagnachmittag beim Ausparken mit ihrem Nissan auf dem Parkplatz eines Einkaufsmarktes den geparkten Volkswagen eines 71-Jährigen Stendalers. An beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden. Sie verließ den Parkplatz ohne dem Besitzer des Volkswagen Bescheid zu geben. Zeugen beobachteten den Unfall und notierten sich das Kennzeichen der Verursacherin. Im Anschluss meldeten sich die Bürger bei Polizei. Die Beamten fotografierten die Schäden am VW und ermittelten anhand des Kennzeichens die Nissanfahrerin. Nachdem sie zunächst nicht angetroffen werden konnte, erschien sie jedoch im Polizeirevier zur Aussage.


Schaltschrank mit Graffiti beschmiert

Tangerhütte, Gießereistraße19.01.2021-21.01.2021

Durch eine Mitarbeiterin des Wasserverbandes Stendal-Osterburg wurde am Montag, 25.01.2021, die Sachbeschädigung an einem Schaltschrank in der Gießereistraße in Tangerhütte zur Anzeige gebracht. Unbekannte Täter besprühten in der Zeit vom 19.01.21 bis zum 21.01.21, 10.00 Uhr den Schaltschrank des Wasserverbandes Stendal-Osterburg mit schwarzer Farbe. Der Schaden beläuft sich auf ca. 100,- Euro.


LKW Kontrolle an der B189

Seehausen, Parkplatz an der B189, 25.01.2021 10-17Uhr

Auf dem Parkplatz Seehausen an der B 189 führten die Beamten der Spezialisierten Verkehrsüberwachung am Montag Kontrollen des gewerblichen Güterverkehrs durch. Hierbei wurden diverse Verstöße gegen das Fahrpersonalgesetz, gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit und die Straßenverkehrszulassungsordnung festgestellt und geahndet. Den Fahrern wie auch Firmen drohen nun hohe Bußgelder. Weitere acht Verkehrssünder wurden ebenfalls am Montag bei mobilen Kontrollen der Beamten im Landkreis Stendal festgestellt. Dabei konnten Verstöße gegen die Gurtpflicht, Verbot der Handybenutzung und Fehlverhalten von Fahrzeugführern an Verkehrsampeln geahndet werden.

 
Hinweise von Ihrer Polizei zur dunklen Jahreszeit

Während der dunklen Jahreszeit sind Fußgänger und Radfahrer, darunter besonders Kinder, wegen der schlechten Sichtverhältnisse besonders gefährdet. Fußgänger und Fahrradfahrer sollten helle oder besser noch reflektierende Kleidung tragen, damit sie bei Dämmerung und Dunkelheit schon aus großer Entfernung zu erkennen sind.

Eine vorschriftsmäßige und funktionsfähige Fahrradbeleuchtung ist Pflicht. Letztendlich können Fahrzeugführer im Straßenverkehr nur auf das reagieren, was sie rechtzeitig sehen: Dunkel gekleidete Fußgänger werden beispielsweise in der Nacht oder bei schlechter Sicht im Abblendlicht vom Autofahrer erst aus 25 bis 30 Meter Entfernung wahrgenommen. Ein hell und kontrastreich gekleideter Fußgänger wird vom Autofahrer schon aus einer Entfernung von 40 bis 50 Metern erkannt. Ein Fußgänger, der mit reflektierender Kleidung unterwegs ist, kann vom Autofahrer schon aus einer Entfernung von 130 bis 160 Metern gesehen werden.

Foto 2: Aktion “Dich will ich sehen!“ © sicher-unterwegs-in-hessen.de