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Polizeirevier Bördekreis: Aktuelle Polizeimeldungen

Freitag, den 24. Juli 2020

Sicher durch den Straßenverkehr

Haldensleben – Am 23.07.2020 führte das Polizeirevier Börde einen Verkehrseinsatz mit den Schwerpunktthemen Radfahrer und Geschwindigkeit durch. Im innerstädtischen Bereich der Städte Haldensleben und Oschersleben war das Revier mit einem hohen Personalansatz unterwegs um das Sicherheitsgefühl der Bürger im Straßenverkehr zu stärken. Neben dieser präventiven Wirkung wurde sich aber auch der Bekämpfung der Hauptunfallursache Geschwindigkeit durch gezielte Kontrollen gewidmet. 

Neben Kraftfahrzeugen sollten Fahrrädern sowie Elektrokleinstfahrzeuge durch die Beamten kontrolliert werden. Bei den über 300 kontrollierten Fahrzeugen konnten insgesamt 48 Ordnungswidrigkeiten festgestellt werden. Dabei handelte es sich um 21 Geschwindigkeitsverstöße, 23 sonstige Ordnungswidrigkeiten, 2 technische Mängel an Fahrrädern und 2 Anzeigen wegen Fehlverhaltens von Radfahrern.


Kriminalpolizei warnt vor Betrügern

Haldensleben – Im Rahmen der Auswertung des täglichen Kriminalitätsgeschehens warnt die Kriminalpolizei vor Betrugshandlungen. Auffällig sei, dass es derzeit vermehrt zu der Begehung von Warenbetrügereien im Internet kommt. Dabei überweisen die Opfer an vermeintliche Internetshops die Kaufsumme in der Hoffnung vollständige Ware zu erhalten. In der Regel gibt es danach jedoch keine Ware und das Geld ist weg. In diesem Zusammenhang empfiehlt die örtliche Polizei die eigenständige Überprüfung des Verkäufers bei der Verbraucherzentrale um bereits im Vorfeld betrügerische Machenschaften erkennen zu können. Zudem geben die Betrüger zumeist für die Überweisung des Kaufbetrages Kontoverbindungen im Nicht-EU-Ausland an. Hiermit wird darauf hingewiesen, dass im Betrugsfall eine Überweisung auf derartige Konten zumeist eine Rückbuchung des Kaufpreises ausschließt.


Kriminalpolizei gibt Hinweise zum Umgang mit persönlichen Daten

Haldensleben – Fast jedes Kind oder Jugendliche möchte und besitzt heute ein Mobiltelefon. In diesem Zusammenhang werden täglich eine Vielzahl von Bildern zwischen den Nutzern der Endgeräte über SMS und Internetdienste versendet und empfangen. Teilweise kommen so auch sehr private Aufnahmen von Einzelpersonen ohne Bekleidung in den Umlauf. Die örtliche Kriminalpolizei weist in diesem Zusammenhang daraufhin hin, dass das Senden, Empfangen und Speichern derartiger Aufnahmen schon den Straftatbestand des § 184b StGB – Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften – erfüllen kann.