Hamburg
(ots). Die Berufsgenossenschaft für
Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ist durch die Coronapandemie
besonders gefordert: Gut 132.000 meldepflichtige Verdachtsmeldungen auf eine
beruflich bedingte COVID-19-Erkrankung wurden ihr bis einschließlich 31.12.2021
gemeldet. Knapp 87.000 Fälle davon hat die BGW bisher als Berufskrankheit (BK)
anerkannt.
Noch
sind nicht alle Fälle abgeschlossen, denn aufgrund der extrem hohen Fallzahl
verzögert sich die Bearbeitung. Betroffene, bei denen Symptome über einen längeren Zeitraum
anhalten, erhalten besondere Unterstützung.
Starker
Anstieg der Meldungen
Die
Anerkennungsquote der BGW für
COVID-19-BK-Fälle ist hoch: Rund zwei Drittel der meldepflichtigen
Verdachtsmeldungen hat die Berufsgenossenschaft bisher anerkannt, in der stark
betroffenen Branche "Kliniken" sogar fast drei Viertel. Für COVID-19-Erkrankungen kommt
eine Berufskrankheit nach Nr. 3101 der BK-Liste in Betracht. Diese umfasst
"Infektionskrankheiten, wenn der Versicherte im Gesundheitsdienst, in der
Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium tätig oder durch eine andere
Tätigkeit der Infektionsgefahr in ähnlichem Maße besonders ausgesetzt
war".
Vor
2020 erreichten die BGW jährlich rund 1.000 meldepflichtige Verdachtsmeldungen
für die BK Nr. 3101. Die
Coronapandemie treibt die Zahlen in vorher ungekannte Höhen. In der Spitze
gingen bei der BGW im Frühjahr 2021
bundesweit innerhalb einer Woche weit über
5.000 meldepflichtige BK-Verdachtsmeldungen nur für COVID-19 ein. Mit rückläufigen Inzidenzen und dem Fortschritt der
Impfkampagne gingen die wöchentlichen Zahlen zunächst deutlich zurück, inzwischen sind sie
wieder vierstellig.
Alle
Verdachtsmeldungen werden geprüft
Die
hohen Melde- und Fallzahlen sind für
die BGW eine große Herausforderung - insbesondere in den BGW
Bezirksverwaltungen, wo eingehende BK-Meldungen bearbeitet werden. Personelle
Unterstützung durch andere
Unfallversicherungsträger kann das stark gestiegene Arbeitsvolumen nicht
vollständig auffangen. Weil jeder Fall - ob COVID-19, andere Berufskrankheiten
oder Arbeitsunfälle - mit der nötigen Sorgfalt geprüft wird, verzögert sich die Bearbeitung von
Anfragen.
Bei
eingehenden Verdachtsmeldungen prüft
die Sachbearbeitung der BGW, ob die Voraussetzungen für eine BK-Anerkennung gegeben sind: Liegt ein
positiver Erregernachweis vor? Sind mindestens leichte Symptome einer
COVID-19-Erkrankung vorhanden? Arbeitet die Person in einer Tätigkeit mit
erhöhtem Infektionsrisiko und hatte sie dabei in der Inkubationszeit direkten
Kontakt zu einer wahrscheinlich oder bestätigt mit SARS-CoV-2 infizierten
Person? Auf den Nachweis einer konkreten Kontaktperson kann unter bestimmten
Umständen verzichtet werden - beispielsweise bei einem größeren Ausbruch im
Unternehmen.
Wenn
eine Berufskrankheit vorliegt, unternimmt die BGW alles Erforderliche, um
Erkrankten zu helfen und sie wieder ins Berufs- und Sozialleben zu integrieren.
Das gilt auch bei möglichen Langzeitfolgen.
Hilfe
bei Post-COVID
Die
meisten COVID-19-Erkrankungen nehmen einen leichten Verlauf. Ein kleiner Teil
der Betroffenen leidet noch Wochen oder Monate nach der Infektion unter
Symptomen wie Konzentrations- und Merkfähigkeitsstörungen, Müdigkeit, Verlust des Geruchs- und Geschmackssinns
oder Atemproblemen. Beschwerden, die länger als vier Wochen nach Infektion
bestehen, fallen unter Long COVID. Post-COVID steht für Beschwerden, die zwölf Wochen nach Infektion
fortbestehen oder neu auftreten - was seltener passieren kann, wenn der
Krankheitsverlauf mild war. "Wichtig ist, dass die behandelnden Ärztinnen
oder Ärzte oder die Versicherten selbst die BGW über anhaltende oder neue Symptome
informieren", betont Claudia Drechsel-Schlund, Geschäftsführerin der BGW Bezirksverwaltung Würzburg. "Nur dann können wir bei deren
Behandlung unterstützen."
Von
den aktuell knapp 87.000 BGW-Versicherten mit bisher anerkannter
COVID-19-Berufserkrankung werden circa 2.100 vom Reha-Management der BGW
unterstützt. Sie sind langfristig schwerer
erkrankt und fallen somit unter die Definition des Post-COVID-Syndroms. Nach
aktuellem Kenntnisstand erwartet die BGW bei insgesamt bis zu drei Prozent der
BK-Fälle Langzeitfolgen. Diese Versicherten werden durch eine Reha-Managerin
oder einen Reha-Manager persönlich betreut, um optimale Heilungschancen und die
anschließende Rückkehr an
den Arbeitsplatz zu ermöglichen.
Behandlung
erfolgt symptomorientiert
Während
die Ursachen noch erforscht werden, ist inzwischen klar: Post-COVID ist eine
komplexe Multisystemerkrankung. "Die Symptome können sehr unterschiedlich
sein, deshalb erfolgt auch die Behandlung symptomorientiert mit individuellen
Therapie- und Rehabilitationskonzepten", erklärt Claudia Drechsel-Schlund.
Bei der Behandlung und Reha arbeitet die BGW besonders intensiv mit den BG
Kliniken zusammen. Gemeinsam haben beide das Post-COVID-Programm für Beschäftigte mit
anerkannter Berufskrankheit entwickelt. Die diagnostische Abklärung in den BG
Kliniken erfolgt interdisziplinär unter Einbeziehung vieler Fachbereiche. Neben
den Angeboten der BG Kliniken erfolgt die individuelle Weiterbehandlung auch
durch regionale Netzwerkpartner. Die starke Nachfrage nach passenden
Therapiemöglichkeiten führt
teilweise zu Wartezeiten.
Ziel
der BGW ist es, ihre Versicherten mit allen geeigneten Mitteln bei der Genesung
zu unterstützen und
ihnen einen schnellen Wiedereinstieg in das Berufs- und Alltagsleben zu
ermöglichen. Für
Post-COVID-Betroffene ist dies oft ein langer Prozess. Ob die berufliche
Wiedereingliederung gelingt, hängt von den gesundheitlichen Einschränkungen und
vom Tätigkeitsprofil ab. Hier ist auch die Unterstützung der Arbeitgeber durch Strukturen des
betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) und ihrer Betriebsärzte gefragt.
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erfahren
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Informationen über die
Hilfe der BGW für von
COVID-19 betroffene Versicherte gibt es unter www.bgw-online.de/covid-reha.
Über
die BGW
Die
Berufsgenossenschaft für
Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ist die gesetzliche
Unfallversicherung für nicht
staatliche Einrichtungen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege. Sie
ist für knapp neun Millionen
Versicherte in mehr als 665.000 Unternehmen zuständig. Die BGW unterstützt ihre Mitgliedsbetriebe
beim Arbeitsschutz und beim betrieblichen Gesundheitsschutz. Nach einem
Arbeitsunfall oder Wegeunfall sowie bei einer Berufskrankheit gewährleistet sie
optimale medizinische Behandlung sowie angemessene Entschädigung und sorgt dafür, dass ihre Versicherten
wieder am beruflichen und gesellschaftlichen Leben teilhaben können.
Text
/ Foto: Berufsgenossenschaft für
Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege - news aktuell / pixabay