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Aus dem Gerichtssaal: Verwaltungsgericht Magdeburg: Abfallgebührenbescheide für Erholungsgrundstücke in Plötzky aufgehoben

Donnerstag, den 29. April 2021

Das Verwaltungsgericht Magdeburg – 7. Kammer – hat auf die mündliche Verhandlung vom 27. April über Klagen von Eigentümern von Erholungsgrundstücken in Plötzky entschieden. Die Kläger wenden sich gegen die Erhebung von Abfallgebühren für diese Grundstücke.

Die Kammer hat den Klagen stattgegeben und die Abfallgebührenbescheide aufgehoben. Zur Urteilsbegründung führte sie im Wesentlichen aus, grundsätzlich könnten auch für diese Erholungsgrundstücke Abfallgebühren erhoben werden. Maßgeblich sei insofern allein, dass auch auf diesen Grundstücken Restabfall anfallen könne. Dieser Umstand rechtfertige den Anschluss an die öffentliche Abfallentsorgung des Salzlandkreises und die Erhebung von Abfallgebühren.

Für die hier streitigen Jahre 2019 und 2020 sei die Abfallgebührensatzung des Salzlandkreises – so die Kammer – allerdings nicht mit höherrangigem Recht vereinbar.

Aus der Satzung ergebe sich nicht mit der rechtlich gebotenen Klarheit, welche Abfallentsorgungsgebühr für unterschiedliche Gebührenschuldner (z. B. Gewerbetreibende und Freiberufler, Betreiber von Pflegeheimen und Kindertagesstätten, aber auch die Eigentümer von Freizeitgrundstücken) zu entrichten seien.

Daneben sei die vom Salzlandkreis vorgelegte Gebührenkalkulation nicht vollständig. Nach Schätzung der Kammer seien knapp 10.000 Kleingartenparzellen im Salzlandkreis, deren Nutzer ebenfalls grundsätzlich zu Restabfallgebühren herangezogen werden könnten, nicht berücksichtigt worden.

Aktenzeichen 7 A 155/20 MD und 7 A 187/20 MD

Urteile vom 27.04.2021

Die Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig.