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Aus dem Gerichtssaal: EU Impfstoff-Vertrag mit AstraZeneca: Gericht ordnet Lieferung von 50 Millionen Impfdosen an

Dienstag, den 22. Juni 2021

Ein belgisches Gericht hat am Freitag (18. Juni) entschieden, dass das Unternehmen AstraZeneca den EU-Staaten dringend 50 Millionen Dosen seines Impfstoffes liefern muss. Kommt es dieser Verpflichtung nicht nach, muss es eine Strafe von 10 Euro pro nicht gelieferter Impfdosis zahlen. Das Gericht bestätigte mit Blick auf die erheblichen Lieferverzögerungen einen schwerwiegenden Verstoß des Unternehmens gegen seinen Vertrag mit der EU.

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen begrüßte die Entscheidung: „Diese Entscheidung bestätigt die Position der Kommission: AstraZeneca hat sich nicht an die Verpflichtungen gehalten, die es im Vertrag eingegangen ist. Es ist gut zu sehen, dass ein unabhängiger Richter dies bestätigt. Das zeigt, dass unsere europäische Impfkampagne nicht nur Tag für Tag etwas für unsere Bürgerinnen und Bürger leistet. Es zeigt auch, dass sie auf einer soliden rechtlichen Grundlage steht.“

Das Gericht erster Instanz in Brüssel hat angeordnet, dass AstraZeneca 50 Millionen Dosen Impfstoff nach einem verbindlichen Zeitplan liefern muss, und zwar

15 Millionen Dosen bis zum 26. Juli, um 9 Uhr morgens,
20 Millionen Dosen bis zum 23. August,
15 Millionen Dosen bis zum 27. September.

Bei Nichteinhaltung dieser Lieferfristen muss AstraZeneca eine Strafe von 10 Euro pro nicht gelieferter Dosis zahlen.

Die Entscheidung des Richters basiert auf der Tatsache, dass AstraZeneca einen schwerwiegenden Verstoß („faute lourde“) gegen seine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der EU begangen hat.

Das Gericht ist außerdem der Ansicht, dass AstraZeneca alle Anstrengungen hätte unternehmen müssen, um die Impfstoffe innerhalb des vereinbarten Zeitplans zu liefern, einschließlich der im Vertrag ausdrücklich erwähnten britischen Produktionsstätten - insbesondere angesichts der großen Verzögerungen bei den Lieferungen in die EU.