Versicherung lehnt Regulierung des Unfallschadens ab
Im zugrunde liegenden Fall lieh ein Vater seinem Sohn ohne Autoführerschein sein Auto abends unter der Auflage, dass der Freund des jungen Mannes hinter dem Steuer sitzen sollte. Während der Ausfahrt kam es zu einem Unfall mit einem geparkten Auto. Die Versicherung weigerte sich aber, dafür aufzukommen. Es gab Verdachtsmomente dafür, dass der Sohn am Steuer gesessen hatte. Gegen den Sohn wurde bereits zweimal wegen Fahrens ohne Mofaführerschein ermittelt. Die Versicherung argumentierte, der Vater hätte damit rechnen müssen, dass auch der Sohn fahren werde.
Vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Vaters nicht bewiesen
Das sah das Gericht anders. Allein die Tatsache, dass bereits gegen den jungen Mann ermittelt wurde, sei noch nicht hinreichend für ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Vaters. Die Hemmschwelle, ein Auto ohne Führerschein zu fahren, schätzte das Gericht erheblich höher ein, als dies mit einem Mofa zu tun. Die Versicherung musste bezahlen.
(Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 22.03.2017, Az. 5 U 174/16).
Quelle: dpa/DAWR/ab