Die Angeklagte D. ist im Juli 1955 geboren, der K. im Juni 1955.
Den Angeklagten wird gewerbsmäßiger Betrug in 42 Fällen zur Last gelegt.
Sie sollen zwischen Januar 2001 und Juli 2011 in Dessau als Vertragszahnärzte in Praxisgemeinschaft gegenüber der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KZV) tatsächlich nicht erbrachte Leistungen abgerechnet haben.
Auf diese Weise sollen sie ungerechtfertigte Zahlungen in Höhe von jeweils insgesamt rund
500,000,00 Euro erhalten haben.
Die Angeklagten haben sich zu den Vorwürfen nicht eingelassen.
Im Falle einer Verurteilung drohen Gesamtfreiheitsstrafen bis zu 15 Jahren.
Die Verfahren beginnen am 21.03.2017