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Der Generalbundesanwalt hat das Wort !

08.03.2017 - 25/2017

Anklage gegen drei mutmaßliche Mitglieder der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS)

Die Bundesanwaltschaft hat am 3. März 2017 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen 

den 25-jährigen syrischen Staatsangehörigen Saleh A.,
den 27-jährigen syrischen Staatsangehörigen Hamza C. und
den 25-jährigen syrischen Staatsangehörigen Mahood B. 

erhoben. Die drei Angeschuldigten sind hinreichend verdächtig, sich als Mitglieder am sogenannten Islamischen Staat Saleh A. bereits zuvor auch an der „Jabhat al-Nusra“ (JaN) beteiligt zu haben. Sie sollen vorgehabt haben, für die ausländische terroristische Vereinigung „Islamischer Staat“ einen Anschlag in Düsseldorf zu begehen. Ihnen wird daher in der Anklageschrift zur Last gelegt, sich zu einem Verbrechen verabredet zu haben (§ 30 Abs. 2 StGB). Saleh A. ist darüber hinaus wegen Totschlags sowie wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Aufenthaltsgesetz angeklagt. Gemeinsam mit Hamza C. wird ihm zudem vorgeworfen, gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen zu haben.

In der Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

1. Mit Ausbruch des Bürgerkrieges in Syrien beteiligte sich Saleh A. am Widerstand gegen die Assad-Regierung und schloss sich dem Kampfverband „Liwa Owais Al Qorani“ an. Die „Liwa Owais Al Qorani“ kämpfte zunächst auf Seiten der „Freien Syrischen Armee“, bevor sie sich im Herbst 2012 der „Jabhat al-Nusra“ anschloss. In der Folge nahm Saleh A. für die „Jabhat al-Nusra“ an mehreren kriegerischen Auseinandersetzungen gegen das Assad-Regime teil. Dabei war er mit einem Schnellfeuergewehr und zudem mit einem Raketenwerfer oder aber mit einem Panzerabwehrgeschoss unbekannter Bauart ausgerüstet. Unter anderem beteiligte er sich im Februar 2013 an den Kämpfen um die Stadt Tabka/Syrien. Konkret deponierte Saleh A. mit weiteren Mitgliedern seiner Kampfeinheit Sprengladungen in der Innenstadt. Bei den Auseinandersetzungen um die Stadt Tabka erschoss ein Scharfschütze der syrischen Armee Saleh A.s Bruder Mohamed. Saleh A. stellte daraufhin den gegnerischen Soldaten und tötete ihn mit zahlreichen Schüssen.

2. Nach der Eroberung der Stadt Tabka reiste Saleh A. für die „JaN“ in die Region Latakia. Als er im Herbst 2013 nach Tabka zurückkehrte, herrschte der „IS“ in der Stadt. Auch einzelne Mitglieder seines Kampfverbandes hatten sich zwischenzeitlich dieser Terrororganisation angeschlossen. Saleh A. verweigerte dem „IS“ zunächst die Gefolgschaft. Er wurde daraufhin inhaftiert und anschließend in einem Umerziehungslager interniert. Dort traf er auf Hamza C. Beide schlossen sich schließlich im Frühjahr 2014 dem „IS“ an. Nach Verlassen des Lagers erhielten sie von der Führungsebene der Vereinigung den Auftrag, in der Düsseldorfer Altstadt einen Anschlag zu verüben. Zu diesem Zweck reisten Saleh A. und Hamza C. mit Billigung der IS-Führung im Mai 2014 in die Türkei. Dort sollten sie zunächst für die Terrororganisation Schleusungsrouten nach Europa ausfindig machen. Von Mitte bis Ende 2014 erkundeten sie Möglichkeiten zur illegalen Einreise, indem sie mehrere Flüchtlinge nach Europa schleusten. Zum Jahreswechsel nahmen Saleh A. und Hamza C. ihren ursprünglichen Auftrag wieder auf. Saleh A. kontaktierte seinen Auftraggeber in Syrien und erhielt von dort eine Anleitung zum Bau von Sprengsätzen. Getrennt voneinander reisten Saleh A. und Hamza C. im März und im Juli 2015 nach Deutschland. In Deutschland angekommen arbeitete Saleh A. weitere Einzelheiten zu dem geplanten Anschlag aus. Nach seiner Vorstellung sollten zunächst zwei Selbstmordattentäter an der Bolkerstraße oder der Andreasstraße Sprengwesten zünden. Anschließend sollten weitere Attentäter an den Ausgängen der Altstadt im Bereich der Flinger Straße, der Mühlenstraße, der Heinrich-Heine-Allee und der Hunsrückenstraße möglichst viele Passanten mit Gewehren erschießen. In der Folge setzte Saleh A. gemeinsam mit Hamza C. die weiteren Planungen fort. Zunächst konzentrierten sie sich darauf, weitere Mittäter zu gewinnen. Spätestens im Januar 2016 überzeugten Saleh A. und Hamza C. den Angeschuldigten Mahood B., sich an dem Anschlag zu beteiligen. Darüber hinaus nahmen im Januar 2016 Saleh A. und der gesondert Verfolgte Abd Arahman A. K. Kontakt zueinander auf. Abd Arahman A. K. war bereits im Oktober 2014 im Auftrag der IS-Führung nach Deutschland gereist, um sich an dem geplanten Anschlag zu beteiligen. Konkret sollte er die erforderlichen Sprengwesten herstellen. Zudem stand Saleh A. in Kontakt mit einem Gesinnungsgenossen in den Niederlanden. Zur Finanzierung des Anschlagsvorhabens beabsichtigten Saleh A. und Hamza C., dem Vatikan ein Video mit einem Lebenszeichen eines vom „IS“ in Syrien entführten Priesters zu verkaufen. Dazu nahmen sie unter anderem Kontakt nach Syrien auf, um von dort entsprechende Aufnahmen zu erhalten. Ende Januar 2016 reisten Hamza C. und Saleh A. nach Paris. Dort beabsichtigten sie, bei Hawala-Agenten Geld für ihre Weiterreise nach Rom zu erhalten. Am 1. Februar 2016 stellte sich Saleh A. jedoch spontan und für Hamza C. überraschend den französischen Strafverfolgungsbehörden und offenbarte die Anschlagsplanungen.

3. Das Verfahren gegen den Beschuldigten Abd Arahman A. K. wurde abgetrennt. Abd Arahman A. K. ist nach wie vor (vgl. Pressemitteilung Nummer 27 vom 2. Juni 2016) dringend verdächtig, sich gemeinsam mit Saleh A., Hamza C. und Mahood B. zu einem Verbrechen verabredet zu haben. Darüber hinaus hat sich im Zuge der Ermittlungen der Verdacht ergeben, dass Abd Arahman A. K. Anfang 2013 in Syrien unter anderem mit dem gesondert Verfolgten Abdulrahman A. A. eine zur „JaN“ gehörende Kampfeinheit gegründet hat (vgl. auch Pressemitteilung Nummer 22 vom 2. März 2017). Diese soll er von Herbst 2012 bis Herbst 2013 in mehrere Gefechte gegen das Assad-Regime geführt haben. Daran waren Saleh A., Hamza C. und Mahood B. nicht beteiligt. Vor diesem Hintergrund wird der Beschuldigte Abd Arahman A. K. gesondert verfolgt.

Hamza C. und Mahood B. befinden sich seit ihrer Festnahme am 2. Juni 2016 (vgl. Pressemitteilung Nummer 27 vom 2. Juni 2016) in Untersuchungshaft. Saleh A. wurde am 29. September 2016 von der Französischen Republik zum Zwecke der Strafverfolgung an die Bundesrepublik Deutschland überstellt. Er befindet sich seither ebenfalls in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilung Nummer 48 vom 30. September 2016).