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Jetzt für Städtebauförderprogramme bewerben

Montag, den 23. Dezember 2019

Fördermittelanträge für 2021 bis zum 31.01.2020 stellen

Das Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Magdeburg nimmt bis zum 31. Januar 2020 wieder Fördermittelanträge für Städtebauförderprogramme entgegen. Interessierte können sich für das Programmjahr 2021 für folgende Programme bewerben: "Stadtumbau Ost – Aufwertung und Rückbau", "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren", "Soziale Stadt" und "Städtebaulicher Denkmalschutz".
 
Im Programmjahr 2021 können für die Aufwertung von Stadtteilen/ Stadtquartieren – Stadtumbau Ost in folgenden Gebieten Anträge gestellt werden:
 
- Südost, Ansprechpartner: Herr Ardalan, Tel.: 0391/ 540 5148
- Südost (Buckau), Ansprechpartnerin: Frau Hartkop, Tel.: 0391/ 540 5364
- Stadtfeld, Ansprechpartner: Herr Sendt, Tel.: 0391/ 540 5365
- Reform, Ansprechpartner: Herr Sendt, Tel.: 0391/ 540 5365
- Neu Olvenstedt, Ansprechpartner: Herr Ardalan, Tel.: 0391/ 540 5148
 
Auch für wichtige Einzelmaßnahmen in den Fördergebieten Altstadt, Leipziger Straße, Neustadt, Sudenburg, Cracau/ Werder/ Brückfeld und Nord (Kannenstieg/ Neustädter See) können Fördermittel beantragt werden.
 
Zudem ist es im Programmjahr 2021 möglich, Fördermittel für den Abriss/ Rückbau – Stadtumbau Ost in folgenden Gebieten zu erhalten:
 
- Neu Olvenstedt, Ansprechpartner: Herr Ardalan, Tel.: 0391/ 540 5148
- Neu Reform, Ansprechpartner: Herr Sendt, Tel.: 0391/ 540 5365
 
sowie für wichtige Einzelmaßnahmen aus den Fördergebietskulissen Neustadt, Sudenburg und Nord.
 
Für das Förderprogramm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" im Programmjahr 2021 ist die Antragstellung in folgenden Gebieten möglich:
 
- Neustadt, Ansprechpartnerin: Frau Digonis, Tel.: 0391/ 540 5370
- Stadtfeld, Ansprechpartner: Herr Sendt, Tel.: 0391/ 540 5365
- Sudenburg, Ansprechpartnerin: Frau Petzold, Tel.: 0391/ 540 5374
 
Auch für das Förderprogramm "Soziale Stadt" können im Programmjahr 2021 Anträge in folgenden Gebieten gestellt werden:
 
- Neustadt, Ansprechpartnerin: Frau Digonis, Tel.: 0391/ 540 5370
- Südost, Ansprechpartner: Herr Ardalan, Tel.: 0391/ 540 5148
- Kannenstieg/ Neustädter See, Ansprechpartnerin: Frau Bugiel, Tel.: 0391/ 540 5295
 
Im Programmjahr 2021 können zudem Fördermittel über den "Städtebaulichen Denkmalschutz" für das
 
- Erhaltungssatzungsgebiet "Siedlung Reform", Ansprechpartner: Herr Sendt, Tel.: 0391/ 540 5365
 
beantragt werden.
 
 
Hintergrund zur Beantragung von Städtebaufördermitteln

Die Antragsformulare und die Richtlinie sind bei den o.g. Bearbeiter*innen oder unter www.magdeburg.de/Start/Bürger-Stadt/Verwaltung-Service/Bürgerservice/Formulardepot erhältlich.
 
Wenn die Frist der Antragstellung nicht eingehalten wird, ist eine Aufnahme in das Programmjahr 2021 nicht möglich. Eine Förderung kann bei Aufnahme in die Bewilligung frühestens im Jahr 2022 erfolgen. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn wirkt sich förderschädlich aus. Bei Förderung sind die Allgemeinen Nebenbestimmungen zu Projektförderungen (ANBestP) des Landes zu beachten, insbesondere zur Vergabe von Bauleistungen.
 
Grundlage ist die neue Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der städtebaulichen Erneuerung in Sachsen-Anhalt –StäBauFRL gemäß dem Runderlass des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr vom 25.11.2014.