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Landkreis Börde: Gartenbesitzer müssen beim Verbrennen von Äbfällen einiges beachten

Haldensleben, 11. März 2019


Verwerten geht vor verbrennen

Zum letzten Mal dürfen vom 11. März bis 6. April Gartenabfälle verbrannt werden. Darauf weist der Landkreis Börde hin. Vor dem Verbrennen sollten Gartenbesitzer prüfen, ob die Gartenabfälle nicht anders entsorgt werden können, zum Beispiel durch Kompostierung oder Abgabe bei der öffentlichen Grünschnittsammlung. Verbrannt werden dürfen trockene, verholzte Pflanzen und Pflanzenteile sowie Baum- und Strauchschnitt von gärtnerisch genutzten Flächen im Landkreis Börde. Die Abfälle dürfen an einem Tag innerhalb des Verbrennungszeitraums von 8 bis 17 Uhr verbrannt werden. Ausgenommen sind Sonn- und Feiertage. 

Angrenzende Anwohner dürfen durch das Feuer nicht belästigt werden. Zu Krankenhäusern, Sanatorien, Seniorenheimen, Schulen, Kindergärten, Kinderheimen, Sport-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen muss ein Abstand von 150 Metern eingehalten werden. Zu Waldrändern gilt ein Abstand von 30 Metern. Die Menge der zu verbrennenden Gartenabfälle darf eine Grundfläche von 1,5 m x 1,5 m und eine Höhe von einem Meter nicht überschreiten.
Bei aufkommendem Wind muss das Feuer sofort gelöscht werden. Auch bei hoher Luftfeuchtigkeit, bei mangelndem Luftmassenaustausch (Inversionswetterlagen) sowie bei Nebel ist das Verbrennen nicht erlaubt. Es muss sichergestellt sein, dass sich keine Tiere in den Gartenabfällen befinden. Das Feuer muss ständig von einer volljährigen Person kontrolliert werden bis die Glut vollständig erloschen ist und Verbrennunsgrückstände ordnungsgemäß entsorgt wurden. Zur Feuerbekämpfung muss geeignetes Gerät zur Verfügung stehen, sodass das Feuer bei Gefahr unverzüglich gelöscht werden kann. 

Der Landkreis will während der Brennperioden stichprobenartig Kontrollen durchführen. Zuwiderhandlungen können ein Ordnungs- oder ein Bußgeld nach sich ziehen.

Fragen beantwortet der Fachdienst Natur- und Umweltamt des Landkreises Börde, Untere Abfallbehörde, Telefon: (03904)  72 40-41 43 und per E-Mail: natur-umwelt@boerdekreis.de.


Foto: (c) Landkreis Börde