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Fanhilfe Magdeburg e.V.: Erfolgreiche Löschung aus Datenbank der Polizei erwirkt

Sonntag, den 1. Dezember 2019

Die Fanhilfe Magdeburg hat, zusammen mit der Rechtsanwältin Dr. Anna Luczak, die Löschung persönlicher Daten aus der polizeilichen Datenbank INPOL-neu erreicht. Ein Fan des 1. FC Magdeburg war dort über drei Jahre lang unrechtmäßig verzeichnet.

Über die Speicherung der persönlichen Daten erfuhr der Fan allerdings nur auf Nachfrage seiner Anwältin. Nach einer Informationsveranstaltung der Fanhilfe Magdeburg im Februar 2018 zu Datenspeicherungen der Polizei entschied sich der Fan zu einer Abfrage beim zuständigen Bundeskriminalamt (BKA). Anwältin Luczak fragte für ihren Mandanten nach, ob Daten über den Fan hinterlegt sind. Im April, über zwei Monate danach, meldete das BKA einen Eintrag. Gespeichert wurde eine Anzeige vom 10.09.2016 wegen sexueller Nötigung, Körperverletzung und Beleidigung. Der Fan, dem diese Dinge zur Last gelegt wurden, war darüber äußerst erschrocken.

Was war passiert? Der Fan besuchte an diesem Tag mit seinen Freunden ein Spiel bei der zweiten Mannschaft des 1. FSV Mainz 05. Mit einem Kleinbus fuhr der kleine Fanclub eine Raststätte an der Autobahn an. Ein Mitfahrer verrichtete seine Notdurft im Freien. Im Anschluss daran wurde Anzeige gegen den Mieter des Kleinbusses mit den genannten Vorwürfen erstattet. Nach einer schriftlichen Vorladung durch die Polizei stockten die Ermittlungen und der betroffene Fan erhielt keine weiteren Briefe der ermittelnden Polizisten.

Wochen später wurde der Fan von einem Bekannten kontaktiert, welcher ebenfalls rechtlichen Beistand aufgrund eines Ermittlungsverfahrens suchte. In der Ermittlungsakte des Bekannten tauchte ein Foto auf. Dort war der Fan nur abgebildet, allerdings weder als Zeuge noch als Beschuldigter benannt. Dennoch gab es einen Vermerk, dass der Fan einmal mit sexueller Belästigung auffiel. Eine schier undurchsichtige Kriminalisierung des Fans, obwohl eine Anzeige nie in ein rechtskräftiges Urteil mündete. Die Anwältin des Fans beantragte beim LKA Hessen umgehend die Löschung der Daten aus dem INPOL-Verzeichnis. Am 04.11.2019 wurden endlich die Daten gelöscht.

Derzeit ist eine zunehmende Kriminalisierung von Fußballfans feststellbar. Die Polizei sammelt massenweise Daten von Fans. Ob nach Polizeikontrollen Anzeigen eingestellt werden, ist dabei nicht von Relevanz. Vielmehr bedeutet ein Eintrag in diese Datenbanken erhebliche Einschränkungen, bspw. bei gängelnden Passkontrollen während einer Reise, die dann länger ausfallen als gewohnt.

Die Fanhilfe Magdeburg bewertet solche Datenspeicherungen als schweren Eingriff in die Grundrechte und setzt sich für die Rechte der Betroffenen ein. Fans des 1. FCM sind aufgerufen, über die Fanhilfe ihre Daten in den Polizeidatenbanken überprüfen zu lassen. Weitere Informationen sind unter www.polizeidatenbanken.de verfügbar.

Die bundesweite Datenbank INPOL-neu

Bei dieser Datenbank handelt es sich um ein länderübergreifendes Informationssystem. Zugriff auf diese Daten haben u. a. das Bundeskriminalamt (BKA), die Landespolizeien, die Bundespolizei und Zollbehörden. Neben dieser Datei gibt es viele weitere Verbunddateien, darunter die bekannte Datei Gewalttäter Sport. Betroffene Fans erfahren dabei nicht, dass Daten durch die Polizei gespeichert wurden.

Datenbanken der Polizei in Sachsen-Anhalt

Weiterhin wurde durch die Recherchen der Fanhilfe Magdeburg bekannt, dass es in Sachsen-Anhalt weiterführende Datenbanken gibt. Im März 2016 gab das Land Sachsen-Anhalt nach einer parlamentarischen Anfrage der Linken zu: „Im Jahr 2006 hatte das Land Sachsen-Anhalt die Datei Erkenntnisgewinnung für Szenekundige Beamte (EfSKB) eingerichtet, da die Verbunddatei Gewalttäter Sport aufgrund eingeschränkter Recherchemöglichkeiten insbesondere für die Erstellung von Gefahrenprognosen im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen nicht ausreichend war.“