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Fahrradunfall - 4 Hinweise für Radfahrer


veröffentlicht am 11. Oktober 2022

Fahrradunfall und Unfallschutz: Nur der direkte Weg zur Arbeit ist gesetzlich versichert
Immerhin ein Fünftel der Bundesbürger legt den Weg vom Wohnort zur Arbeit häufig bis täglich mit dem Fahrrad zurück. Das Fahrrad als Transportmittel zur Arbeit nutzen vor allem junge Menschen. Bei einem Fahrradunfall gelten für Radfahrer auf dem Weg zur Arbeit die gleichen Regeln wie für Autofahrer.

Hinweis 1: Abgesichert ist nur der direkte Weg zur Arbeit
Hier ein Beispiel: Ein Radfahrer fährt durch den dichten morgendlichen Berufsverkehr. Beim Abbiegen gerät er in eine Straßenbahnschiene und verletzt sich bei  dem Fahrradunfall schwer. War der Mann auf dem direkten Weg zur Arbeit, hilft die gesetzliche Unfallversicherung. Sie übernimmt die Kosten für die Behandlung durch den Arzt, die Rehabilitation oder zahlt, falls eine dauerhafte Schädigung anhält, eine monatliche Rente. Die Höhe der Rente hängt vom Lebensalter und vom Grad der Invalidität ab. Hat derselbe Mann auf dem Weg zur Arbeit aber einen Umweg zum Bäcker gemacht, erhält er bei einem Fahrradunfall in der Regel von der gesetzlichen Unfallversicherung keinen Cent. Immerhin zahlt die Krankenversicherung zwar für die akute Behandlung. Auf den Folgekosten des Unfalls bleibt der Mann indes sitzen, falls er keine private Unfall- oder gegebenenfalls Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat.

Hinweis 2: Der kleinste Umweg kostet den gesetzlichen Schutz
Damit der gesetzliche Unfallschutz auf dem Weg zur Arbeit greift, muss der Versicherte also auf dem direkten Hin- oder Heimweg sein. Geschützt ist der unmittelbare Weg zur Arbeit. Hier kann der Arbeitnehmer allerdings entweder den zeitlich oder den geografisch kürzesten Weg wählen. Wer zwar auf dem unmittelbaren Weg von oder zum Ort der versicherten Tätigkeit sei, aber mehr als zwei Stunden nach Arbeitsende einen Unfall erleide, stehe grundsätzlich ebenfalls nicht mehr unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. In diesen Fällen gehe man davon aus, dass sich der Betroffene von der betrieblichen Tätigkeit und dem damit zusammenhängenden Weg gelöst habe.

Hinweis 3: Private Unfallversicherung hilft
Die private Unfallversicherung leistet dagegen zu jeder Zeit und weltweit. Beim Abschluss einer zusätzlichen privaten Unfallversicherung sollte darauf geachtet werden, dass sie eine ausreichend finanzielle Absicherung bietet. So sollte die Versicherung etwa durch einen Unfall bedingte Einkommensverluste auffangen und einen zusätzlichen Kapitalbedarf decken, etwa für behindertengerechte Umbauten. Eine finanzielle Leistung aus der privaten Unfallversicherung wir schon bei sehr niedrigen Invaliditätsgraden gezahlt, und zwar im Allgemeinen unabhängig davon, ob der Beruf noch ausgeübt werden könne.

Hinweis 4: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ergänzen
Die Alternative oder Ergänzung zur Unfallversicherung ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Wer etwa aufgrund eines schweren Unfalls seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, erhält durch Abschluss einer solchen Police eine monatliche Rente. Wir empfehlen, diese Police möglichst schon in jungen Jahren abzuschließen: Zum einen steigen die Beiträge bei einem höheren Eintrittsalter an und es besteht zudem die Gefahr, dass zu einem späteren Lebensalter mögliche Erkrankungen hinzukommen. Diese seien dann oft nur zu erschwerten Bedingungen versicherbar, im schlimmsten Fall könne kein Versicherungsschutz mehr angeboten werden.


Text / Foto: djd/Ergo Direkt Versicherungen/thx