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Kommune Stadt Luftbild pixabay

Magdeburg-News: Finanzvermögen Sachsen-Anhalts Kommunen stieg 2024 auf 10,5 Milliarden Euro


veröffentlicht am Dienstag, 23. September 2025

Magdeburg/Halle. 2024 wiesen die kommunalen Kern- und Extrahaushalte des Landes Sachsen-Anhalt ein Finanzvermögen von 10,5 Milliarden Euro aus. Dieses gliederte sich in 8,8 Milliarden Euro beim nicht-öffentlichen Bereich sowie in 1,7 Milliarden Euro beim öffentlichen Bereich. 72,1 Prozent des kommunalen Finanzvermögens befanden sich in den Kernhaushalten, 27,9 Prozent in den Extrahaushalten. Das kommunale Finanzvermögen ist im Vergleich zum Vorjahr bei den Kernhaushalten um 7,8 Prozent und bei den Extrahaushalten um 4,7 Prozent gestiegen. Wie das Statistische Landesamt nach dem Ergebnis der Finanzvermögenstatistik mitteilt, betrug 2023 das kommunale Finanzvermögen 9,9 Milliarden Euro und stieg 2024 um 0,7 Milliarden Euro bzw. 6,9 Prozent.

Die Anteilsrechte stellten mit 7,4 Milliarden Euro (70,6 Prozent) den höchsten Anteil des kommunalen Finanzvermögens. An zweiter Stelle folgten Bargeld und Einlagen mit zusammen 1,5 Milliarden Euro bzw. 13,8 Prozent. Davon befanden sich 1,2 Milliarden Euro (79,2 Prozent) in den Kernhaushalten und 0,3 Milliarden Euro (20,8 Prozent) in den Extrahaushalten.

Seit zehn Jahren steigen die vorhandenen Beträge an Bargeld und Einlagen kontinuierlich. 2014 betrug der Bestand noch 0,5 Milliarden Euro.

Auf kommunaler Ebene stieg 2024 das Finanzvermögen der Kernhaushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände um 267,63 Euro je
Einwohner von 3 287,60 Euro in 2023 auf 3 555,23 Euro in 2024. 

Die Kernhaushalte der kreisangehörigen Gemeinden und Verbandsgemeinden besaßen 2024 ein Finanzvermögen von 4,3 Milliarden Euro. Damit stellten diese Einheiten mehr als die Hälfte des kommunalen Finanzvermögens (56,8 Prozent) der Kernhaushalte in Sachsen-Anhalt. Das Finanzvermögen der kreisfreien Städte betrug 2,6 Milliarden Euro (33,8 Prozent) und das der Landkreise 0,7 Milliarden Euro.

Extrahaushalte umfassen alle öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen, die im Sinne des ESVG 2010 zum Sektor Staat zählen. Als Finanzvermögen im öffentlichen Bereich gilt das Finanzvermögen beim Bund, bei Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden, Zweckverbänden, der Sozialversicherung, verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen sowie sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen. Das Finanzvermögen bei Kreditinstituten, beim sonstigen inländischen Bereich sowie sonstigen ausländischen Bereich wird als Finanzvermögen des nicht-öffentlichen Bereichs bezeichnet.


Text: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt
Symbolfoto: pixabay