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ERGO Ratgeber Wildunfall melden Digital 28.09f

Auto-News: Aktueller Tipp: Wildwechsel-Schaden melden – was ist zu beachten?

28. September 2022

Karin Brandl, Schadenexpertin von ERGO:
Im Herbst, wenn es morgens und abends noch dunkel und häufig auch neblig ist, sind Autofahrer wieder häufiger in Wildunfälle verwickelt.

Das ist immer erstmal ein großer Schock. Umso wichtiger ist es, Ruhe zu bewahren. Dann als erstes die Unfallstelle absichern, um Folgeunfälle zu vermeiden. Das bedeutet: Warnblinker einschalten, Warndreieck aufstellen und Warnweste anziehen. Danach sollten Autofahrer in jedem Fall die Polizei rufen. Diese informiert den zuständigen Jäger oder Wildhüter. 
Wer einfach weiterfährt, riskiert, dass die Versicherung den Schaden nicht als Wildunfall anerkennt und diesen auch nicht reguliert. Denn die Teilkaskoversicherung muss den Schaden nur übernehmen, wenn Autofahrer den Wildunfall nachweisen können. Für die Schadenmeldung ist es daher ratsam, die komplette Unfallstelle sorgfältig zu dokumentieren und Fotos von Auto, Tier oder möglichen Spuren wie beispielsweise Haaren zu machen. Außerdem sollte sich der Fahrer vom Jäger eine sogenannte Wildunfallbescheinigung ausstellenlassen. 
Die Teilkaskoversicherung greift übrigens ebenfalls nicht, wenn der Fahrer dem Tier ausgewichen ist und dadurch einen Unfall verursacht hat. Anders ist das bei einer Vollkaskoversicherung: Sie bietet bei Wildunfällen auch ohne Nachweis einen umfassenden Schutz und kommt auch für Schäden durch beispielsweise Selbstverschulden auf.

Text / Foto: ERGO Group