header-placeholder


image header
image
01 polizeinews

Polizeirevier Magdeburg: „Spaziergang“ ist eine nicht angemeldete Versammlung

Dienstag, den 10. November 2020

Wie schon in der Vorwoche kamen am Abend des 9. November um 19:00 Uhr erneut Personen des durchweg bürgerlichen Spektrums auf dem Magdeburger Domplatz zusammen, um in Form eines Schweigemarsches mit Kerzen ihren Unmut über die Bundes- und Landespolitik zum Ausdruck zu bringen. Zu diesem Schweigemarsch unter dem Motto: „Für Frieden und Freiheit – Für unsere Kinder“ wurde zuvor in den sozialen Medien mobilisiert.

Durch die vor Ort agierenden Polizeibeamten wurde den in der Spitze bis zu 80 Teilnehmern verdeutlicht, dass es sich, entgegen der von den Personen vertretenen Auffassung, bei dieser Art von Zusammenkünften um Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetztes (VersammlG LSA) handelt, welche einer Anmeldepflicht unterliegen. Allein der Aufruf zu einem „Spaziergang“ nimmt dem gemeinsamen Motiv der Teilnehmer und der gemeinschaftlichen Meinungskundgabe nicht den Charakter einer Versammlung.

Trotz fehlender Gesprächs- und Kooperationsbereitschaft der Versammlungsteilnehmer wurde durch die Polizei dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und freie Meinungskundgabe dahingehend Rechnung getragen, dass diese den Aufzug, unter Einforderung der Einhaltung von
Hygienevorschriften sowie der Regelungen der aktuellen Corona-Eindämmungsverordnung und des Versammlungsgesetztes durchführen ließ.

Die Versammlung über den Breiten Weg zum Hasselbachplatz und zurück zum Domplatz verlief unter weitestgehender Einhaltung der Abstandsregeln störungsfrei und wurde um 20:15 Uhr beendet.

Im Zusammenhang mit Verstößen gegen das Versammlungsgesetz, das Infektionsschutzgesetz sowie gegen die Corona-Eindämmungsverordnung werden entsprechende Ermittlungen eingeleitet.