header-placeholder


image header
image
haseloff

Kinderkrankengeld: Sondersitzung des Bundesrates am 18. Januar 2021

Sonntag, den 17. Januar 2021

In einer Sondersitzung am 18. Januar 2021, 15 Uhr, berät der Bundesrat voraussichtlich über das Gesetz zur befristeten Ausweitung des Anspruchs auf Kinderkrankengeld vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie. Dies hat Bundesratspräsident Reiner Haseloff (Foto) am 13. Januar 2021 entschieden.

Voraussetzung ist, dass der Bundestag einen entsprechenden Entwurf der Regierungsfraktionen beschließt. Hierzu hat das Bundeskabinett am 12. Januar 2021 zur Beschleunigung des parlamentarischen Verfahrens eine so genannte Formulierungshilfe beschlossen. Diese sieht eine Ausweitung der Kinderkrankentage von 10 auf 20 pro Elternteil pro Kind und von 20 auf 40 Tage für Alleinerziehende vor. Der Anspruch soll nicht nur bei Krankheit des Kindes gelten, sondern auch, wenn Kitas und Schulen geschlossen sind.

Baldiges Inkrafttreten geplant

Der zu erwartende Gesetzesbeschluss des Bundestages wird nach der Beratung im Bundesrat unmittelbar dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden, so dass das Gesetz nach gegenwärtigem Planungsstand baldmöglichst in Kraft treten könnte.

Fünfte Sondersitzung in der Corona-Krise

Grundlage für die Sondersitzung des Bundesrates ist die Bitte der Bundesregierung, das Gesetzgebungsverfahren möglichst rasch abzuschließen - noch vor der nächsten regulären Plenarsitzung am 12. Februar 2021. Artikel 52 des Grundgesetzes und § 15 der Geschäftsordnung des Bundesrates regeln diesen Eilfall. Aus Anlass der Corona-Pandemie hat der Bundesrat schon mehrfach Sondersitzungen abgehalten, so jeweils zu den drei Bevölkerungsschutzgesetzen am 27. März, am 15. Mai und am 18. November 2020 und eine zur Beratung des Corona-Konjunkturpakets am 29. Juni 2020.